Lexikon
Vertrag über die Europäische Union
am 7. 2. 1992 in Maastricht von 12 EG-Staaten unterzeichneter Vertrag über den Ausbau der Europäischen Gemeinschaft zu einer Europäischen Union mit einheitlicher Währung sowie gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik. Vertragsinhalte sind u. a. die Schaffung einer Unionsbürgerschaft, die Gründung einer Europäischen Zentralbank sowie die Koordinierung einer gemeinsamen Handels- und Wirtschaftspolitik. Der Vertrag über die Europäische Union trat am 1. 11. 1993 in Kraft und wurde 1997 durch den Amsterdamer Vertrag, 2001 durch den Vertrag von Nizza weiterentwickelt.
Europäische Zentralbank
Eurotower in Frankfurt
Eurotower in Frankfurt am Main, Sitz
der Europäischen Zentralbank
© European Central Bank, Frankfurt

Wissenschaft
Der Ruf der Orcas
Schon seit Jahrzehnten versuchen Forscher, die Kommunikation der sozialen und intelligenten Schwertwale zu entschlüsseln. Künstliche Intelligenz könnte jetzt die entscheidenden Weichen stellen. von BETTINA WURCHE Vor dem Bug der „Tomorrow“ schwimmt eine Orca-Familie eng beieinander. Die Köpfe der schwarz-weißen Wale durchstoßen...

Wissenschaft
Verstopft
Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...