Lexikon
Vertrag über die Europäische Union
am 7. 2. 1992 in Maastricht von 12 EG-Staaten unterzeichneter Vertrag über den Ausbau der Europäischen Gemeinschaft zu einer Europäischen Union mit einheitlicher Währung sowie gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik. Vertragsinhalte sind u. a. die Schaffung einer Unionsbürgerschaft, die Gründung einer Europäischen Zentralbank sowie die Koordinierung einer gemeinsamen Handels- und Wirtschaftspolitik. Der Vertrag über die Europäische Union trat am 1. 11. 1993 in Kraft und wurde 1997 durch den Amsterdamer Vertrag, 2001 durch den Vertrag von Nizza weiterentwickelt.
Europäische Zentralbank
Eurotower in Frankfurt
© European Central Bank, Frankfurt
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