Lexikon

Elternrecht

das in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes allen Eltern eingeräumte Grundrecht auf eigenverantwortliche und von staatlicher Seite her unbeeinflusste Erziehung ihrer Kinder. Das Elternrecht ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine den Eltern „obliegende Pflicht“. Kommen die Eltern dieser Pflicht nicht nach oder missbrauchen sie ihr Elternrecht, so kann der Staat zugunsten des leiblichen und seelischen Wohls des Kindes eingreifen (Sozialgesetzbuch VIII). Schulpflicht und staatliche Schulaufsicht sind mit dem Elternrecht vereinbar.
Wissenschaft

Ein Hormon außer Kontrolle

Chronische Erschöpfung und unkontrollierte Gewichtszunahme: Das Cushing-Syndrom hat vielfältige Symptome. Die seltene, aber schwerwiegende Erkrankung wird durch einen Überschuss des Stresshormons Cortisol verursacht. von SIGRID MÄRZ Laura Palm erinnert sich ganz genau an diesen Tag Ende August 2016. „Ich fuhr auf den Campus der...

Böden, Landwirtschaft
Wissenschaft

Bessere Böden

Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.

Der Beitrag Bessere Böden erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch