Lexikon
Elternrecht
das in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes allen Eltern eingeräumte Grundrecht auf eigenverantwortliche und von staatlicher Seite her unbeeinflusste Erziehung ihrer Kinder. Das Elternrecht ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine den Eltern „obliegende Pflicht“. Kommen die Eltern dieser Pflicht nicht nach oder missbrauchen sie ihr Elternrecht, so kann der Staat zugunsten des leiblichen und seelischen Wohls des Kindes eingreifen (Sozialgesetzbuch VIII). Schulpflicht und staatliche Schulaufsicht sind mit dem Elternrecht vereinbar.
Wissenschaft
Umleitung für Licht und Lärm
Tarnkappen und Tarnmäntel gehören eigentlich ins Reich von Märchen und Science-Fiction-Geschichten. Doch mit sogenannten Metamaterialien lassen sie sich tatsächlich realisieren. Und die künstlich geschaffenen Werkstoffe ermöglichen noch mehr bizarre Effekte. von REINHARD BREUER Der Begriff „meta“ ist griechisch und bedeutet „...
Wissenschaft
Vier-Tage-Woche verbessert Leistung und Wohlbefinden
Eine Vier-Tage-Woche gilt vielen als erstrebenswert, um eine bessere Work-Life-Balance zu erzielen und die Arbeit effektiver zu gestalten. Doch ist die Verdichtung des Arbeitspensums von fünf auf vier Tage tatsächlich förderlich? Nehmen Leistung und Stress dadurch zu oder ab? Eine Studie zeigte nun: Wer bei gleichem Gehalt und...