Lexikon

Elternrecht

das in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes allen Eltern eingeräumte Grundrecht auf eigenverantwortliche und von staatlicher Seite her unbeeinflusste Erziehung ihrer Kinder. Das Elternrecht ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine den Eltern „obliegende Pflicht“. Kommen die Eltern dieser Pflicht nicht nach oder missbrauchen sie ihr Elternrecht, so kann der Staat zugunsten des leiblichen und seelischen Wohls des Kindes eingreifen (Sozialgesetzbuch VIII). Schulpflicht und staatliche Schulaufsicht sind mit dem Elternrecht vereinbar.
MIT, Schlafforschung
Wissenschaft

Manipulierte Träume

Werbung – das sind bunte Straßenplakate, Jingles im Radio und Spots in Kino und Fernsehen. Doch es könnte künftig neue Werbeflächen geben: unsere Träume. von DÉSIRÉE KARGE Robert Stickgold macht sich Sorgen. „Das kann unsere Erinnerungen verändern, Politiker können damit unsere Meinung manipulieren, und Süchtige drohen dadurch,...

Wissenschaft

Gefrierender Schneematsch verletzt Eisbär-Pfoten

Durch den Klimawandel herrschen in der hohen Arktis häufiger Bedingungen, unter denen Schnee und Eis zunächst antauen und dann wieder gefrieren. Dieser Wechsel ist ein Problem für die Eisbären: Der Schneematsch sammelt sich zwischen den Ballen ihrer Pfoten. Wenn er wieder gefriert, kann das Eis tiefe, blutende Schnitte...

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