Lexikon
Elternrecht
das in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes allen Eltern eingeräumte Grundrecht auf eigenverantwortliche und von staatlicher Seite her unbeeinflusste Erziehung ihrer Kinder. Das Elternrecht ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine den Eltern „obliegende Pflicht“. Kommen die Eltern dieser Pflicht nicht nach oder missbrauchen sie ihr Elternrecht, so kann der Staat zugunsten des leiblichen und seelischen Wohls des Kindes eingreifen (Sozialgesetzbuch VIII). Schulpflicht und staatliche Schulaufsicht sind mit dem Elternrecht vereinbar.
Wissenschaft
Das Salz des Meeres
Meer und Salz gehören untrennbar zusammen – zumindest als Begriffe. Doch die Natur und der Mensch fanden Wege, das „weiße Gold“ vom Wasser zu trennen. Von ROLF HEßBRÜGGE Hallstatt im Salzkammergut: Die österreichische Postkarten-Idylle lockt bis zu einer Million Touristen pro Jahr hierher, vor allem aus Fernost. Neben den...
Wissenschaft
Ein unvergängliches Erbe
Kunststoffe, Mikroelektronik und chemische Zusatzstoffe haben die Herstellung vieler nützlicher neuer Produkte ermöglicht. Doch nun stellt der Umgang mit ihren langlebigen Überbleibseln eine enorme Herausforderung dar. Von Carolin Sage Ende 2020 veröffentlichte ein israelisches Forschungsteam eine Studie, die für große...