Lexikon

Emissionsreduktionsverpflichtungen

im Kyoto-Protokoll festgelegte verbindliche Verpflichtungen der Industrieländer zur Begrenzung bzw. Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen in der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (20082012) bezogen auf 1990. Folgende Ziele wurden festgeschrieben: Bulgarien, Estland, alle EU-Staaten, Lettland, Litauen, Monaco, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien: 8%, wobei die EU-Staaten ihre Lasten intern sehr unterschiedlich verteilt haben. Luxemburg ist mit 28% die größte Verpflichtung eingegangen, gefolgt von Dänemark und Deutschland mit je 21%, wohingegen Finnland und Frankreich sich nur zu einer Begrenzung (+/0%) verpflichtet haben, während Schweden (+4%), Irland (+13%), Spanien (+15%) Griechenland (+25%) Portugal (+27%) sogar noch zulegen dürfen. Die USA haben sich wiederum zu 7% verpflichtet, Japan, Kanada, Polen, Ungarn 6%, Kroatien 5%, Neuseeland, Russland, Ukraine +/ 0% Norwegen +1%, Australien +8% und Island +10%. Insgesamt bedeutet dies eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in den genannten Ländern um 5,2%.
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