Lexikon
Emissionsreduktionsverpflichtungen
im Kyoto-Protokoll festgelegte verbindliche Verpflichtungen der Industrieländer zur Begrenzung bzw. Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen in der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008–2012) bezogen auf 1990. Folgende Ziele wurden festgeschrieben: Bulgarien, Estland, alle EU-Staaten, Lettland, Litauen, Monaco, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien: –8%, wobei die EU-Staaten ihre Lasten intern sehr unterschiedlich verteilt haben. Luxemburg ist mit –28% die größte Verpflichtung eingegangen, gefolgt von Dänemark und Deutschland mit je –21%, wohingegen Finnland und Frankreich sich nur zu einer Begrenzung (+/–0%) verpflichtet haben, während Schweden (+4%), Irland (+13%), Spanien (+15%) Griechenland (+25%) Portugal (+27%) sogar noch zulegen dürfen. Die USA haben sich wiederum zu –7% verpflichtet, Japan, Kanada, Polen, Ungarn –6%, Kroatien –5%, Neuseeland, Russland, Ukraine +/– 0% Norwegen +1%, Australien +8% und Island +10%. Insgesamt bedeutet dies eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in den genannten Ländern um –5,2%.
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