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Erbenlaub

im deutschen Recht des Mittelalters die notwendige Zustimmung der (zukünftigen) Erben bei Veräußerung oder Belastung von Liegenschaften; mit Erteilung des Erbenlaubs verzichtete der Erbe darauf, das Geschäft bei Eintritt des Erbfalls nachträglich für ungültig zu erklären (Beispruchsrecht).
Erstes Date, Sprache
Wissenschaft

Wir sind, wie wir sprechen

Die Stimme verrät viel über einen Menschen – etwa über seine körperlichen Merkmale und seine Charaktereigenschaften. von JAN SCHWENKENBECHER Auf den ersten Blick war es ein ganz normales Speed-Dating-Event. Als die 30 Frauen und Männer das Café betraten, bekamen sie ein Namensschild, ein kleines Heft und einen Platz an einem...

Unterwasseraufnahme mit gelbem Gestein, dunklem Himmel und leuchtenden Partikeln im Wasser.
Wissenschaft

Kontaktfreudiger Erdkern

Aus dem Kern unsere Planeten sickert langsam Material in den Erdmantel ein. Das lässt sich an der Zusammensetzung des Edelmetalls Ruthenium aus Vulkangestein ablesen. von DIRK EIDEMÜLLER Tief im Innern der Erde ruht eine gewaltige Kugel aus Eisen: der Erdkern. Er ist innen fest und in seinen äußeren Bereichen flüssig. Das ist aus...

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