Lexikon
Exkulpatiọn
Zivilrecht
der Nachweis, dass der Geschäftsherr (Arbeitgeber, Unternehmer u. Ä.) bei der Auswahl seines Verrichtungsgehilfen (Arbeiters, Angestellten) und bei der Beschaffung von Vorrichtungen oder Gerätschaften die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat; ebenso der Nachweis, dass ein eingetretener Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre (§ 831 BGB).
Wissenschaft
Rechnen wie das Gehirn
Mit klassischen Computern fällt es immer schwerer, den Hunger der Menschheit nach Rechenleistung zu stillen. Auf der Suche nach Alternativen lassen sich die Forscher auch vom Nervensystem inspirieren. Das Ziel ist es, biologische Konzepte auf die technische Informationsverarbeitung zu übertragen. von THOMAS BRANDSTETTER Auch wenn...
Wissenschaft
Eine App für besseren Schlaf
Viele Menschen schlafen schlecht. Digitale Technik verspricht Abhilfe. Doch was können die Geräte leisten – und was nicht? von EVA TENZER Eine Schlaftablette genommen, die Schäfchen bis 1000 durchgezählt – und trotzdem will der Schlaf mal wieder nicht kommen? Oder er war kurz da, dauerte aber nicht lange? 45 Prozent der Menschen...