Lexikon
Exkulpatiọn
Zivilrecht
der Nachweis, dass der Geschäftsherr (Arbeitgeber, Unternehmer u. Ä.) bei der Auswahl seines Verrichtungsgehilfen (Arbeiters, Angestellten) und bei der Beschaffung von Vorrichtungen oder Gerätschaften die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat; ebenso der Nachweis, dass ein eingetretener Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre (§ 831 BGB).
Wissenschaft
Die Suche nach dem Unmöglichen
Verschwundene Galaxien, plötzlich auftauchende Sterne oder fremde Sonden im Erdorbit: Eine Großfahndung nach exotischen Himmelsphänomenen hat begonnen – und bereits zu seltsamen Entdeckungen geführt. von RÜDIGER VAAS Signale mit elektromagnetischen Strahlen und vielleicht mit Neutrinos oder Gravitationswellen sowie indirekte...
Wissenschaft
Der Glaube ans Wasserklosett
„Glauben heißt nichts wissen“, wie mir mein ungläubiger Vater in den 1950er-Jahren eingehämmert hat, als seine Verärgerung über die christlichen Kirchen zunahm, deren Vertreter damals wie heute lieber die Hände falten und beten, statt die Ärmel aufzukrempeln und zu helfen. Wobei jedem auffallen wird, dass die Betenden ihr Gesicht...