Lexikon

Finnzhoheit

Finanzgewalt
Teil der allgemeinen Staatshoheit; das Recht des Staates, sein Finanzwesen (einschließlich der Besteuerung) selbständig und unabhängig von anderen öffentlichen Gewalten zu ordnen. Der Staat zwingt die Staatsbürger aufgrund seiner Finanzhoheit zur Leistung von Zwangsabgaben (Steuern, Beiträge).

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch