Lexikon
Flussbau
Flussregelung; FlusskorrektionTeilgebiet des Wasserbaus, hat die Aufgabe, Schäden durch Hochwasser und Eisstau abzuwehren, bei schiffbaren Flüssen eine ausreichende Wassertiefe aufrechtzuerhalten und für eine genügende Vorflut der angrenzenden Gebiete zu sorgen.
Aufgabe des Flussbaus ist es, den Fluss in einem Bett festzulegen, das seiner Wasser- und Geschiebeführung, seinem Gefälle und seiner Schleppkraft (seinem „Regime“) entspricht. Die Hochwasserregelung besteht im Schutz der angrenzenden Gebiete durch Deiche und durch Freihalten des Vorlands von Baumwuchs, Gebäuden und anderen Abflusshindernissen. Die Hauptarbeit des Flussbaus besteht in der Mittelwasserregelung. Mit Hilfe von Durchstichen, Leitwerken, Buhnen, Grundschwellen und Sperrdämmen schafft sie dem Fluss ein Bett mit regelmäßig aufeinander folgenden Krümmungen, in denen das Geschiebe ständig weiterbefördert wird. Da sich das Regime des Flusses teils durch natürliche Vorgänge, teils durch menschliche Eingriffe (Flussregelungen, Wildbachverbauung, Aufforstungen, Abholzungen, Stauwerke, Rückhalteanlagen u. a.) ständig ändert, kommt eine Flussregelung niemals zum Abschluss. Als letzte Maßnahme des Flussbaus folgt die Niederwasserregelung. Innerhalb des Mittelwasserbetts wird durch Buhnen ein Gerinne eingeengt und so weit eingetieft, dass die Schifffahrt auch bei geringer Wasserführung möglichst lange aufrechterhalten werden kann.
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