Lexikon

Freehold

[
ˈfri:hɔuld
]
im engl. Recht Bez. für eine bestimmte Form des Besitzes von Grund u. Boden; im MA das Besitzrecht des freien Mannes im Gegensatz zum Copyhold oder zu anderen Besitzrechten der zinspflichtigen abhängigen Bauern. Seit 1429 waren alle Besitzer eines F. mit mindestens 40 Schillingen versteuertem Jahreseinkommen wahlberechtigt.
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Es gibt Sätze, die werden so oft benutzt, dass ihre Wirkung sich inzwischen abgenutzt hat. In der Bioforschung besteht diese Gefahr für den berühmten Satz „Nichts in der Biologie ergibt Sinn, außer im Lichte der Evolution“. Im Jahr 1974 wählte der in der heutigen Ukraine geborene US-Genetiker Theodosius Dobzhansky ihn als Titel...

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Wissenschaft

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