Lexikon

Freehold

[
ˈfri:hɔuld
]
im engl. Recht Bez. für eine bestimmte Form des Besitzes von Grund u. Boden; im MA das Besitzrecht des freien Mannes im Gegensatz zum Copyhold oder zu anderen Besitzrechten der zinspflichtigen abhängigen Bauern. Seit 1429 waren alle Besitzer eines F. mit mindestens 40 Schillingen versteuertem Jahreseinkommen wahlberechtigt.
Depressive Frau
Wissenschaft

Depression: Frühe Behandlung kann Schlimmeres verhindern

Wer an einer Depression erkrankt ist, hat häufig einen langen, anstrengenden Weg zurück in die Gesundheit vor sich. Bisher finden Diagnose und Therapie zudem oft erst bei eindeutigen, schwereren Symptomen statt. Doch was wäre, wenn sich Depressionen schon weit früher „im Keim ersticken“ ließen? Eine Metastudie hat nun ergeben,...

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Wissenschaft

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