Lexikon
Fünfjahresplan
Wirtschaft
Fünfjahrplanin der Sowjetunion ein durch Gesetz verankerter, auf jeweils fünf Jahre berechneter staatlicher Wirtschaftsplan. 1928 trat der 1. Fünfjahresplan in Kraft; seine wichtigsten Ziele waren Ausbau der Industrie, Ausschaltung der marktmäßigen Preisbildung und Kollektivierung der Landwirtschaft. 1966–1970 lief ein Fünfjahresplan mit dem Ziel der Förderung der Landwirtschaft, der vorrangigen Entwicklung jener Industriezweige, die den technischen Fortschritt und eine Steigerung der Arbeitsproduktivität in der gesamten Volkswirtschaft sicherstellen, sowie der weiteren Erhöhung des Lebensstandards. Das gleiche Ziel hatte der 12. Fünfjahresplan (1986–1990). – Fünfjahrespläne nach sowjetischem Vorbild wurden auch in der DDR und anderen Ostblockstaaten eingeführt.
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