Lexikon
Gastschüler
1. Schüler, die auf Anweisung der Aufsichtsbehörde Schulen fremder Wohngemeinden besuchen; sie müssen aufgenommen werden, wenn z. B. keine Schule am Wohnort des Schülers vorhanden oder die vorhandene Schule überfüllt ist und wenn der Gastschule dadurch nicht die Beschaffung zusätzlicher Räume und Lehrkräfte zugemutet wird. Der Unterricht kann sich auch auf einzelne Fächer erstrecken, z. B. nur auf den Religionsunterricht. – 2. Fremdsprachige Gastschüler (Austauschschüler) für einen begrenzten Zeitraum.

Wissenschaft
Anpassung an stärkereiche Nahrung schon bei Frühmenschen
Das Enzym Amylase in unserem Speichel ermöglicht uns, Stärke bereits im Mund in Zucker aufzuspalten. Heutige Menschen besitzen zahlreiche Kopien des dafür verantwortlichen Gens. Doch wann hat es sich erstmals verdoppelt und damit die Grundlage für unsere kohlenhydratreiche Ernährung gelegt? Eine Studie zeigt nun, dass diese...

Wissenschaft
News der Woche 28.02.2025
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