Lexikon
Gastschüler
1. Schüler, die auf Anweisung der Aufsichtsbehörde Schulen fremder Wohngemeinden besuchen; sie müssen aufgenommen werden, wenn z. B. keine Schule am Wohnort des Schülers vorhanden oder die vorhandene Schule überfüllt ist und wenn der Gastschule dadurch nicht die Beschaffung zusätzlicher Räume und Lehrkräfte zugemutet wird. Der Unterricht kann sich auch auf einzelne Fächer erstrecken, z. B. nur auf den Religionsunterricht. – 2. Fremdsprachige Gastschüler (Austauschschüler) für einen begrenzten Zeitraum.
Wissenschaft
„Waffen waren bei Olympia verboten“
Der olympische Friedensgedanke ist ein historisches Vermächtnis der griechischen Antike an die Neuzeit – oder? Der Olympiahistoriker Stephan Wassong räumt mit einigen Missverständnissen auf. Das Gespräch führte ROLF HESSBRÜGGE Herr Prof. Wassong, alle paar Jahre beschwört die Welt den „olympischen Frieden“, den es aber nie zu...
Wissenschaft
Mit Sonnenenergie durch die Wüste
Bei internationalen Wettkämpfen treten solarbetriebene Rennwagen gegeneinander an. Wüstenstraßen werden dabei zu Teststrecken für neue Solartechnologien. von RAINER KURLEMANN Wer in Marokko Auto fährt, erlebt viele Überraschungen. Das Königreich ist ein modernes Land, trotzdem trifft man auf den Straßen so manchen Eselskarren und...