Lexikon
Gefälligkeitsfahrt
Mitnahme einer Person im Kraftfahrzeug aus Gefälligkeit; Art der unentgeltlichen Gefälligkeitshandlung, bei der der Beförderte im Schadensfall in aller Regel keine Haftungsansprüche an den Fahrer geltend machen kann (§ 8a StVG); dies gilt nicht bei Fahrlässigkeit oder unerlaubter Handlungsweise des Fahrers.
Wissenschaft
»Das Erkennen von Unfällen und Baustellen ist noch nicht ausgereift«
Die Entwicklung des autonomen Fahrens war lange Zeit ein Top-Thema der Automobilentwicklung. Doch inzwischen ist es deutlich leiser darum geworden. Ferdinand Dudenhöffer erläutert den Stand der Technik und die Hürden, die auf dem Weg hin zu einem fahrerlosen Verkehr noch zu nehmen sind. Das Gespräch führte Heike Stüvel Das...
Wissenschaft
Präzise Medizin fürs Gehirn
Das Gehirn schien kaum erreichbar für Moleküle, die punktgenau und ursächlich ins Krankheitsgeschehen von schweren Nervenleiden eingreifen. Doch die Neurologie ist im Umbruch. von SUSANNE DONNER Unter allen Organen ist das Gehirn der Inbegriff der Genauigkeit. Jede Kleinigkeit im Nervengewebe macht einen Unterschied: Der Spiegel...
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