Lexikon
Gegendarstellung
Presse- und Rundfunkrecht
die Entgegnung eines Betroffenen auf eine veröffentlichte Tatsachenbehauptung. Nach den Pressegesetzen der Länder ist es die Pflicht des verantwortlichen Redakteurs und Verlegers eines periodischen Druckwerks bzw. des Veranstalters einer Sendung, eine Gegendarstellung der Person abzudrucken bzw. zu senden, die durch eine in dem Druckwerk bzw. in der Sendung aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist.
Wissenschaft
News der Woche 14.03.2025
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Wissenschaft
Sternenfeuer im Felsenkeller
Experimente in einem Dresdner Labor zeigen: Der Bethe-Weizsäcker-Zyklus läuft langsamer ab als gedacht. Er ist der Hauptlieferant der Energie in massereichen Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Wer nach den Sternen greifen will, muss manchmal in den Keller gehen. Das klingt auf den ersten Blick ein bisschen paradox. Schließlich stehen...