Lexikon
Generạlinspekteur
[
-tø:r
]höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr, im Rang eines (Vier-Sterne-)Generals; dem Bundesminister der Verteidigung unmittelbar nachgeordnet; weisungsberechtigt gegenüber den Inspekteuren der Teilstreitkräfte sowie des Sanitäts- und Gesundheitswesens, jedoch ohne eigene truppendienstliche Befugnisse. – Ähnliche Aufgaben hat in
Österreich
der Chef des Generalstabes (bis 30. 11. 2002 der Generaltruppeninspektor).
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Schädlicher Putzmittelwahn
Weniger ist bei Reinigungsmitteln oft mehr – für die Umwelt und die Gesundheit. Denn die Produkte sind potenziell schädlich. Auch wie sie sich auf lange Zeit auswirken, ist wenig bekannt. von SUSANNE DONNER Für jeden Fleck das perfekte Mittel, verspricht die Industrie und lässt die Drogerieregale überquellen: Kraftschaum gegen...
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