Lexikon
Gewerbepolitik
der Inbegriff aller wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Staates, der Selbstverwaltungsorganisationen sowie der Verbände zur Ordnung und Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Das gewerbepolitische Instrumentarium, das in einer Marktwirtschaft zur Anwendung kommen kann, lässt sich folgendermaßen systematisieren: 1. Wirtschaftsverfassungspolitik, umfasst die Konstituierung des Wettbewerbs als Ordnungsprinzip und die Erhaltung desselben im Wirtschaftsablauf; 2. Berufspolitik in Form der Förderung der Berufsausbildung und der Berufsberatung; 3. Gewerbeförderung, d. h. die Förderung der Rationalisierung und die Einführung moderner betriebswirtschaftlicher Methoden, die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen sowie kreditpolitische Maßnahmen; 4. Unterstützung der kollektiven Selbsthilfe als die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Entwicklung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und zur Förderung des gewerblichen Genossenschaftswesens.
Die Entwicklung der Gewerbepolitik in Deutschland kann als Kampf um die Gewerbefreiheit angesehen werden, eingeleitet durch die Stein-Hardenberg’schen Reformen (1807–1820). Eine erneute Liberalisierung erfolgte durch die Gewerbeordnung von 1869. Nachdem in den Jahren 1933–1945 ein Zustand weit gehender Gewerbeunfreiheit verwirklicht worden war, gilt in Deutschland das Streben nach einem optimalen Grad der Gewerbefreiheit.
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