Lexikon
Glaubhaftmachung
eine mindere Form der Beweisführung, für die die Möglichkeit, dass der Vorgang sich zugetragen habe, genügt (z. B. § 294 ZPO). Ein praktisch wichtiges Mittel der Glaubhaftmachung ist die eidesstattliche Versicherung.
Ähnliche Regelung in Österreich (Bescheinigung, § 274 ZPO, §§ 78, 370 Exekutionsordnung); ebenso in einzelnen Schweizer Kantonen.
Wissenschaft
Lebensrettende Back-Story
Flatulenzen und Späße rund um den Darmausgang sind bei uns Menschen seit jeher sehr beliebt. Und das nicht erst, seit der Kunstfurzer Joseph Pujol Anfang des 20. Jahrhunderts im Moulin Rouge in Paris als Le Pétomane Karriere machte und astronomische Summen verdiente, weil er die Marseillaise flatulieren konnte. Schon beim...
Wissenschaft
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