Lexikon

Gleitschirmfliegen

Gleitsegeln; Paragliding
eine aus dem Fallschirmspringen entwickelte Sportart, bei der von einem Berg oder mit Motorwinde gestartet wird. Der Gleitschirm besteht aus dem Segel (Schirmkappe), den Fangleinen (Leinensystem, mit dem gesteuert wird) und dem Gurtzeug (Hänge-, Liege- oder Sitzgurte). Das Segel ist eine halbstarre Tragfläche, die sich durch die anströmende Luft prall füllt. Seit 1987 ist Gleitschirmfliegen in Deutschland nach dem allgemeinen Luftrecht zugelassen.
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