Lexikon
Green Card
[
ˈgri:n ka:d; englisch
]in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. 8. 2000 eingeführte Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung für bis zu 20 000 ausländische Fachkräfte der Informationstechnologie aus Nicht-EU-Staaten sowie für ausländische Studenten deutscher Hochschulen oder Fachhochschulen nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums der Informations- und Kommunikationstechnologie. Die sog. Green Card kann bei der Agentur für Arbeit oder bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) beantragt werden. Die Arbeitserlaubnis ist auf 5 Jahre befristet, eine Verlängerung ist möglich; Ehegatten und Kinder können ebenfalls nach Deutschland kommen. – Die Green Card stammt ursprünglich aus den USA und basiert dort auf dem Einwanderungsgesetz von 1990 (Immigration Act). Als Immigranten, die in den USA in den Genuss einer Green Card kommen, werden u. a. Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, investitionswillige Unternehmer und Familienangehörige von Einwanderern ausgewählt.
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