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Gruppierungsplan

haushaltsrechtl. Begriff in Dtschld. (§ 10 Haushaltsgrundsätzegesetz, § 13 Bundeshaushaltsordnung); 1969 eingeführtes Schema der Gliederung der Einnahmen u. Ausgaben in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder u. Gemeinden nach ökonomischen Kriterien auf der Grundlage der Gliederung des Staatskontos der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung; Grundlage der Gruppierungsübersicht.

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