Lexikon
Gruppierungsplan
haushaltsrechtl. Begriff in Dtschld. (§ 10 Haushaltsgrundsätzegesetz, § 13 Bundeshaushaltsordnung); 1969 eingeführtes Schema der Gliederung der Einnahmen u. Ausgaben in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder u. Gemeinden nach ökonomischen Kriterien auf der Grundlage der Gliederung des Staatskontos der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung; Grundlage der Gruppierungsübersicht.
Wissenschaft
Cum hoc ergo propter hoc
Warum wir manchmal auch dort Zusammenhänge sehen, wo gar keine sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der kompliziert klingende lateinische Merksatz „Cum hoc ergo propter hoc“ – wörtlich übersetzt: „Mit diesem, folglich deswegen“ – bezeichnet ein weit verbreitetes Phänomen, das in allen möglichen Bereichen des täglichen Lebens,...
Wissenschaft
News der Woche 03.10.2025
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