Lexikon
Handelsmakler
Handelsmäkler; Maklerein Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von Verträgen des Handelsverkehrs übernimmt, dabei aber in keinem ständigen Vertragsverhältnis zu einem Auftraggeber steht (§§ 93 ff. HGB). Nach dem Gegenstand des zu vermittelnden Geschäfts unterscheidet man Warenmakler, Effektenmakler, Versicherungsmakler, Schiffsmakler u. a. – Der Grundstücksmakler (Immobilienmakler) ist nicht Handelsmakler, sondern Zivilmakler.
Das Recht des Handelsmaklers, Immobilienmaklers, Versicherungsmaklers und des Personalkreditvermittlers ist in Österreich im Maklergesetz, in Kraft getreten am 1. 7. 1996, geregelt; in der Schweiz in Artikel 412 ff. OR.
Wissenschaft
Die Musik der Sphären
Harmonice mundi“ – Fünf Bücher über die Harmonik der Welt hat Johannes Kepler im frühen 17. Jahrhundert verfasst und dabei vor allem geometrische Formen im Auge gehabt. Der Astronom gewann darüber hinaus die Überzeugung, dass die Planeten bei ihrer Umkreisung der Sonne Töne erzeugen, deren Klang er nach dem Vorbild des Pythagoras...
Wissenschaft
Giftige Reiswaffeln?
Bayreuther Forschende identifizierten eine lang verborgene Arsen-verbindung, die sich auch in hoher Konzentration in Reiswaffeln finden lässt. von TAMARA WORZEWSKI Ich rate meinem Bekanntenkreis, von Reiswaffeln vorerst Abstand zu nehmen“, sagt Stephan Clemens von der Universität Bayreuth. Seit er gemeinsam mit Britta Planer-...