Lexikon
Handelsmakler
Handelsmäkler; Maklerein Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von Verträgen des Handelsverkehrs übernimmt, dabei aber in keinem ständigen Vertragsverhältnis zu einem Auftraggeber steht (§§ 93 ff. HGB). Nach dem Gegenstand des zu vermittelnden Geschäfts unterscheidet man Warenmakler, Effektenmakler, Versicherungsmakler, Schiffsmakler u. a. – Der Grundstücksmakler (Immobilienmakler) ist nicht Handelsmakler, sondern Zivilmakler.
Das Recht des Handelsmaklers, Immobilienmaklers, Versicherungsmaklers und des Personalkreditvermittlers ist in Österreich im Maklergesetz, in Kraft getreten am 1. 7. 1996, geregelt; in der Schweiz in Artikel 412 ff. OR.
Wissenschaft
Hölzerne Riesen
Windkraftanlagen aus Holz galten lange Zeit als nicht realisierbar. Doch nun setzt ein Umdenken ein, denn der natürliche Baustoff bietet strukturelle und auch ökonomische Vorteile. von JAN BERNDORFF Die Windenergiebranche steckt in einem Dilemma. Sie soll ein wichtiger Eckpfeiler der Energiewende sein und klimaschonend „grünen“...
Wissenschaft
Der Gag der Pauli-Maschine
Der Physiker Wolfgang Pauli (1900–1958) wurde vor allem durch seine Pionierleistungen im Bereich der Quantenmechanik berühmt: Für das von ihm formulierte Pauli-Prinzip erhielt er 1945 den Nobelpreis. Es besagt, dass Elektronen oder andere Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) sich in ihren Quantenzahlen unterscheiden müssen...
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