Lexikon
Handelsmakler
Handelsmäkler; Maklerein Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von Verträgen des Handelsverkehrs übernimmt, dabei aber in keinem ständigen Vertragsverhältnis zu einem Auftraggeber steht (§§ 93 ff. HGB). Nach dem Gegenstand des zu vermittelnden Geschäfts unterscheidet man Warenmakler, Effektenmakler, Versicherungsmakler, Schiffsmakler u. a. – Der Grundstücksmakler (Immobilienmakler) ist nicht Handelsmakler, sondern Zivilmakler.
Das Recht des Handelsmaklers, Immobilienmaklers, Versicherungsmaklers und des Personalkreditvermittlers ist in Österreich im Maklergesetz, in Kraft getreten am 1. 7. 1996, geregelt; in der Schweiz in Artikel 412 ff. OR.
Wissenschaft
Romantische Welt
Der Dichter Novalis, dem die Menschheit die blaue Blume der Romantik als Symbol einer Sehnsucht nach neuen Erlebnishorizonten verdankt, hat gefordert, man müsse die Welt romantisieren. Novalis hat das dazu nötige Vorgehen in vier Schritte eingeteilt, die man sich wie folgt vorstellen kann: Man müsse erstens etwas Bekanntes auf...
Wissenschaft
Atomare Antreiber
Neue Katalysatoren sollen umweltverträgliche und preisgünstige Produkte ermöglichen, etwa für den Einsatz in Medizin, Landwirtschaft oder Elektroautos mit Brennstoffzellen. von REINHARD BREUER Es begann mit einem Knall. Man schrieb das Jahr 1823. Da mischte Johann Wolfgang Döbereiner Luft und Wasserstoff, dann brachte er das...
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