Lexikon

Heiratsvermittlung

der gewerbsmäßige Nachweis der Gelegenheit oder die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe. Dafür versprochenes Entgelt (der Ehemäklerlohn) kann nicht eingeklagt werden (§ 656 BGB), andererseits kann das bereits gezahlte Entgelt nicht zurückverlangt werden. Ebenso in der Schweiz (Art. 416 OR). In Österreich ist der Vertrag über die entgeltliche Heiratsvermittlung nichtig (§ 879 ABGB).
Elektronen, Helium
Wissenschaft

Elektron gefilmt

Mit einer neuen Methode ist es gelungen, die Bewegung eines Elektrons bei der Ionisierung in Echtzeit nachzuvollziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Die wechselseitige Beeinflussung von Licht und Materie gehört zu den grundlegendsten physikalischen Prozessen. In den letzten Jahren haben sich neue Möglichkeiten ergeben, um diese...

Gestein
Wissenschaft

Turbo-Gestein aus Industrieabfällen

Wenn Forschende Einschlüsse in Gesteinsschichten finden, handelt es sich normalerweise um Relikte längst vergangener Zeiten. Doch in Klippen an der Westküste Englands sind Forschende stattdessen auf die in Gestein eingebettete Lasche einer Getränkedose gestoßen. Weitere Untersuchungen enthüllten, dass das umgebende Gestein...

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