Lexikon
Heiratsvermittlung
der gewerbsmäßige Nachweis der Gelegenheit oder die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe. Dafür versprochenes Entgelt (der Ehemäklerlohn) kann nicht eingeklagt werden (§ 656 BGB), andererseits kann das bereits gezahlte Entgelt nicht zurückverlangt werden. Ebenso in der Schweiz (Art. 416 OR). In Österreich ist der Vertrag über die entgeltliche Heiratsvermittlung nichtig (§ 879 ABGB).
Wissenschaft
Zurück zu den Ursprüngen
Auf der Jagd nach den fernsten Galaxien. von RÜDIGER VAAS Jung zu sein, ist bekanntlich relativ. Ein Mensch wie Maisie ist es beispielsweise mit neun Jahren – zumindest aus dem Blickwinkel typischer Leser von bild der wissenschaft. Eine Galaxie ist es mit 300 Millionen Jahren – zumindest aus der Perspektive menschlicher...
Wissenschaft
Warum für Nachtisch immer noch Platz ist
Eis geht immer? Entgegen dem oft subjektiven Eindruck haben wir für Desserts keinen separaten Platz im Bauch. Dass wir nach einer üppigen Mahlzeit trotzdem noch Appetit auf einen Nachtisch haben, liegt vielmehr an unserem Gehirn, wie Forschende jetzt herausgefunden haben. Demnach sorgen dieselben Nervenzellen im Zwischenhirn, die...
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