Lexikon
Heiratsvermittlung
der gewerbsmäßige Nachweis der Gelegenheit oder die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe. Dafür versprochenes Entgelt (der Ehemäklerlohn) kann nicht eingeklagt werden (§ 656 BGB), andererseits kann das bereits gezahlte Entgelt nicht zurückverlangt werden. Ebenso in der Schweiz (Art. 416 OR). In Österreich ist der Vertrag über die entgeltliche Heiratsvermittlung nichtig (§ 879 ABGB).
Wissenschaft
Verstopft
Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...
Wissenschaft
Neues zum Vulkanismus auf der Rückseite des Mondes
Der Mond hat eine vulkanische Vergangenheit, wie die riesigen, dunklen “Mondmeere” auf seiner erdzugewandten Seite belegen. Jetzt liefern Proben der chinesischen Mondlandesonde Chang’e-6 auch Informationen zum Vulkanismus auf der erdabgewandten Seite des Mondes. Die Isotopenanalysen von im Südpol-Aitken-Becken am lunaren Südpol...