Lexikon

Heiratsvermittlung

der gewerbsmäßige Nachweis der Gelegenheit oder die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe. Dafür versprochenes Entgelt (der Ehemäklerlohn) kann nicht eingeklagt werden (§ 656 BGB), andererseits kann das bereits gezahlte Entgelt nicht zurückverlangt werden. Ebenso in der Schweiz (Art. 416 OR). In Österreich ist der Vertrag über die entgeltliche Heiratsvermittlung nichtig (§ 879 ABGB).
Skyline, Hochhäuser, Dubai
Wissenschaft

Neue Hochhäuser –leicht, biegsam und gut zu recyceln

Wie können Architekten und Bauingenieure mehr Wohnraum mit weniger Material für die wachsende Weltbevölkerung schaffen? Ein groß angelegtes Forschungsprojekt der Universität Stuttgart entwickelt innovative Lösungen. von ROLAND BISCHOFF Bei klarer Sicht ist die Spitze des Kolosses schon aus 100 Kilometer Entfernung zu sehen. Burj...

Wissenschaft

»Stress verstärkt die Beschwerden«

Wie Menschen mit Reizdarm Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigen können, erklärt Facharzt Martin Storr. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Prof. Storr, wann spricht man von einem Reizdarm? Für die Diagnose Reizdarm-Syndrom sind drei Kriterien entscheidend: Es bestehen Beschwerden im Bauchraum. Diese Beschwerden...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon