Lexikon
Kindesmisshandlung
Gesundheitsschädigung (z. B. durch Zufügen körperlicher oder seelischer Qualen) oder Überanstrengung eines Kindes oder Jugendlichen; im modernen Kinderschutz (Kinderschutz-Zentren) die gewaltsame psychische oder physische Schädigung, die – in Familien oder Institutionen – zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht; strafbar z. B. als Misshandlung von Schutzbefohlenen nach §§ 225 ff. StGB oder bei sexuellem Missbrauch nach §§ 176 ff. StGB in der Neufassung vom 13. 11. 1998 mit jeweils bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug. – Österreich gemäß § 92 f. StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren); Schweiz: Körperverletzung.
Wissenschaft
Leben in der Höllenwelt?
Verwirrende Venus: Forscher streiten um Biomoleküle in der Atmosphäre unseres Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Zürne der Schönheit nicht, dass sie schön ist, dass sie verdienstlos, wie der Lilie Kelch, prangt durch der Venus Geschenk! Lass sie die Glückliche sein! Du schaust sie, du bist der Beglückte“, heißt es in Friedrich...
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit dem Computer
Neuartige Bedienelemente für Computer lassen sich in die Kleidung integrieren oder direkt auf der Haut tragen. Sie sollen den Umgang mit der Technik spielend einfach machen. von THOMAS BRANDSTETTER Winzige Computersysteme, die nur wenige zehntel Millimeter klein sind, erreichen inzwischen dieselbe Rechenleistung wie ein Desktop-...
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