Lexikon
Kindesmisshandlung
Gesundheitsschädigung (z. B. durch Zufügen körperlicher oder seelischer Qualen) oder Überanstrengung eines Kindes oder Jugendlichen; im modernen Kinderschutz (Kinderschutz-Zentren) die gewaltsame psychische oder physische Schädigung, die – in Familien oder Institutionen – zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht; strafbar z. B. als Misshandlung von Schutzbefohlenen nach §§ 225 ff. StGB oder bei sexuellem Missbrauch nach §§ 176 ff. StGB in der Neufassung vom 13. 11. 1998 mit jeweils bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug. – Österreich gemäß § 92 f. StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren); Schweiz: Körperverletzung.
Wissenschaft
Neue Art der Symbiose in der Tiefsee
Die Lebenswelt rund um hydrothermale Schlote und Methanquellen der Tiefsee ist bisher noch kaum erforscht. Jetzt haben Biologen drei neue Arten von Asselspinnen an solchen Tiefseeschloten im Pazifik entdeckt, die eine ungewöhnliche Symbiose eingehen: Sie kultivieren Bakterien auf ihren Körpern, die sich von Methan und Methanol...
Wissenschaft
Wege aus der Abhängigkeit
Seltene Erden sind nahezu unentbehrlich, schwer zu beschaffen und kompliziert zu recyceln.. Die Wissenschaft hat alle drei Herausforderungen angenommen.
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