Lexikon

Kindesmisshandlung

Gesundheitsschädigung (z. B. durch Zufügen körperlicher oder seelischer Qualen) oder Überanstrengung eines Kindes oder Jugendlichen; im modernen Kinderschutz (Kinderschutz-Zentren) die gewaltsame psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht; strafbar z. B. als Misshandlung von Schutzbefohlenen nach §§ 225 ff. StGB oder bei sexuellem Missbrauch nach §§ 176 ff. StGB in der Neufassung vom 13. 11. 1998 mit jeweils bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug. Österreich gemäß § 92 f. StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren); Schweiz: Körperverletzung.
Humanoide Figur mit Froskopf, trägt Anzug und Aktentasche, steht auf grauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

Nicht falsch! Aber auch echt?

Es sind alarmierende Zahlen, die ein Artikel in der englischen Tageszeitung The Times gerade nennt: Rund 500 Forschungsartikel werden aktuell jeden Monat wieder zurückgezogen. Der Grund: Sie enthalten Falsches oder Fehler. Nach den Regeln der Wissenschaft müssen sie daher umgehend aus dem „Stand des Wissens” entfernt werden. Klar...

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Wissenschaft

Willkommen in Absurdistan

Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...

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