Lexikon
sexueller Missbrauch
eine Straftat, bei der Erwachsene sexuelle Handlungen an Personen unter 16 Jahren (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) oder unter 14 Jahren (sexueller Missbrauch von Kindern) entweder selbst vornehmen, an sich vornehmen lassen oder, bei Jugendlichen unter Zwangsausübung, an Dritten oder durch Dritte vornehmen lassen. Mit der Strafrechtsreform vom 26. 1. 1998 wurde die Definition des sexuellen Missbrauchs an Kindern erweitert. Demnach begeht auch eine Straftat, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, es nötigt, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, oder mittels pornografischen Text- oder Bildmaterials auf das Kind einwirkt. Der Gesetzgeber sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis über zehn Jahren, in besonders schweren Fällen bis lebenslänglich vor.
Sexueller Missbrauch ist eine der Formen von Kindesmisshandlung, wird jedoch seltener spontan, sondern gezielt und meist wiederholt ausgeübt. Typischerweise verpflichten die Täter ihre Opfer mit offenen oder versteckten Drohungen zur Geheimhaltung. Meist kennen sich Täter und Opfer aus alltäglichen oder familiären Zusammenhängen, was vor allem Kindern ein Offenlegen erschwert. Missbrauchte Kinder leiden besonders stark, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit gegen Gleichgültigkeit und Verdrängung ihrer erwachsenen Vertrauenspersonen (Eltern, Erzieher) durchsetzen müssen oder ihnen sogar selbst Schuld angelastet wird. Vor allem wenn der sexuelle Missbrauch lange andauert, kommt es als Folge der körperlichen und seelischen Verletzungen bei den Opfern häufig zu Verhaltensauffälligkeiten wie Depression, Aggression, Suchtverhalten oder Selbstbestrafungen bis hin zum Selbstmord. Informationen und Hilfe bieten u. a. örtliche Beratungsstellen, Mädchenhäuser, Pro Familia e. V., Wildwasser e. V., Zartbitter e. V.
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