Lexikon
Kondomịnium
[
Condominium; Kondominatdas; lateinisch
]die Ausübung gemeinsamer Staatsgewalt zweier oder mehrerer Staaten über ein Gebiet; meist als Übergang zu endgültigen territorialen Regelungen strittiger Territorialfragen als Kompromisslösung angewendet. Beispiele: Preußen und Österreich 1864 über Schleswig-Holstein; Großbritannien und Ägypten über den Sudan 1899–1953; Frankreich und Großbritannien über die Neuen Hebriden seit 1906. – Mitunter wird zwischen Kondominium als Ausübung der Staatsgewalt über eigenes (Kondominial-)Staatsgebiet und Koimperium als Ausübung der Staatsgewalt über fremdes Staatsgebiet unterschieden (z. B. Koimperium der Besatzungsmächte aufgrund der Berliner Erklärung vom 5. 6. 1945 über Deutschland).
Wissenschaft
Archäologe aus Leidenschaft
Vor 200 Jahren wurde Heinrich Schliemann geboren. Als Kaufmann wurde er reich, als Entdecker Trojas berühmt. Durch seine Grabungen wurde er zum Pionier der Prähistorischen Archäologie. von LEONI HELLMAYR Manch ein Entdecker gerät nach dem Tod in Vergessenheit. Nicht so Heinrich Schliemann: Seit er bei Grabungen auf dem...
Wissenschaft
Wirbel mit Potenzial
Skyrmionen gelten als vielversprechend für die Elektronik der Zukunft. Dresdner Forscher haben nun sogenannte Antiskyrmionen mithilfe neuer Verfahren unter die Lupe genommen. von DIRK EIDEMÜLLER Immer kleiner, immer schneller, immer heißer: So könnte man in wenigen Worten die Entwicklung der Computertechnik der letzten Jahrzehnte...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Alles im Griff
Trickreiche Tropfen
Kleine Teilchen mit großer Wirkung
Narwal-Snacks und Heringskarussell
News der Woche 03.10.2025
Das Nordmeer auf der Nachbarwelt