Lexikon

Kondomnium

[
das; lateinisch
]
Condominium; Kondominat
die Ausübung gemeinsamer Staatsgewalt zweier oder mehrerer Staaten über ein Gebiet; meist als Übergang zu endgültigen territorialen Regelungen strittiger Territorialfragen als Kompromisslösung angewendet. Beispiele: Preußen und Österreich 1864 über Schleswig-Holstein; Großbritannien und Ägypten über den Sudan 18991953; Frankreich und Großbritannien über die Neuen Hebriden seit 1906. Mitunter wird zwischen Kondominium als Ausübung der Staatsgewalt über eigenes (Kondominial-)Staatsgebiet und Koimperium als Ausübung der Staatsgewalt über fremdes Staatsgebiet unterschieden (z. B. Koimperium der Besatzungsmächte aufgrund der Berliner Erklärung vom 5. 6. 1945 über Deutschland).
Älteres Paar schaut gemeinsam auf einen Laptop im Wohnzimmer.
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