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Leistungsfähigkeitsprinzip

allgemeiner Grundsatz für die Steuererhebung, nach dem der Bürger in einem solchen Umfang zu öffentlichen Abgaben herangezogen werden soll, dass bei jedem die Bedürfnisbefriedigung im gleichen Grad eingeschränkt wird. Gegensatz: Äquivalenzprinzip.

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