Lexikon
Libertịni
[
lat., „Freigelassene“
]freigelassene Sklaven im alten Rom. Die L. waren durch öffentl. oder privaten Rechtsakt emanzipiert u. erhielten - in deutl. Unterschied zu allen anderen antiken Gesellschaften - das Bürgerrecht, blieben aber in der Klientel ihrer Freilasser (als Patrone), deren Gentilnamen sie annahmen u. denen sie auch nach der Freilassung bestimmte Leistungen schulden konnten; sie durften gewohnheitsrechtlich, in der Kaiserzeit gesetzlich, bestimmte polit. Rechte nicht ausüben (z. B. das passive Wahlrecht zu Gemeinde- u. Staatsämtern), unterlagen Einschränkungen in der Eheschließung u. waren in der Spätantike auch vom christl. Priesteramt ausgeschlossen. Die Söhne von Freigelassenen genossen bereits die vollen Bürgerrechte. Die soziale Stellung der L. war sehr unterschiedlich; während die meisten in den unteren u. mittleren Schichten blieben, gelangten einige zu großem Reichtum oder als L. der Kaiser auch zu hohem polit. Einfluss am Hof.
Wissenschaft
Wie sich der Darm von Schwangeren verändert
Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit verändern sich viele Dinge im weiblichen Körper. Nun haben Forschende entdeckt, dass sich auch die Zellen im Darm schwangerer Frauen erheblich umorganisieren und vergrößern. Die Oberfläche des Dünndarms verdoppelt sich dabei, wodurch die werdenden Mütter mehr Nährstoffe aus der...
Wissenschaft
Wem gehört der Weltraum?
Auch im All herrschen Recht und Ordnung. Eine irdische Einführung in außerirdisches Recht. von FRANZISKA KONITZER Zugegeben, auf der Liste der internationalen Zwischenfälle rangiert der Tod einer kubanischen Kuh weit unten. Aber er sorgte doch für einige Aufregung. Am 30. November 1960 war eine US-amerikanische Rakete vom Typ...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Alkoholkonsum bei Tieren häufiger als gedacht?
Der Sinn des Vergessens
Geflügelte Globetrotter
Der vermessene Himmel
Weiß oder rot?
Tobias Erb