Lexikon
Massenvernichtungsmittel
Kampfmittel, die in bewaffneten Konflikten zum Einsatz kommen (können) und bei deren Anwendung ihrem Wesen nach nicht zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten unterschieden werden kann, da ihre Wirkungsfläche zu groß oder ihre Wirkungsgenauigkeit zu gering ist. Man rechnet dazu gewöhnlich die atomaren, die bakteriologischen und die chemischen Waffen jeder Art.
Recht
Bereits die Haager Landkriegsordnung 1899–1907 verbot die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen. Das Genfer Protokoll vom 17. 6. 1925 verurteilte die Verwendung von erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen im Krieg. Daneben gibt es multilaterale Vereinbarungen über eine Kontrolle und Eindämmung von Massenvernichtungsmitteln, z. B. der partielle Atomteststoppvertrag von 1963, der Atomwaffensperrvertrag von 1968, das B-Waffen-Übereinkommen von 1972, das C-Waffen-Verbot von 1993, ferner bilaterale Übereinkommen etwa zwischen den USA und der früheren Sowjetunion (ABM-Vertrag von 1972). Die Bundesrepublik Deutschland verzichtete 1954 auf die Herstellung von Massenvernichtungsmitteln und stellte diese im Kriegswaffenkontrollgesetz von 1990 unter Strafe.
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