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Mündlichkeitsprinzip

ein Grundsatz des gerichtlichen Verfahrens, wonach nur das zur Urteilsgrundlage gemacht werden darf, was vor Gericht mündlich vorgetragen wurde. Es gilt mit Einschränkungen in den Verfahren aller Gerichtszweige. Ähnliche Regelungen bestehen in Österreich (§§ 176 f. ZPO; §§ 252 und 258 StPO) und in den Zivil- und Strafprozessordnungen fast aller Schweizer Kantone.
Atmosphäre
Wissenschaft

Die arbeitende Atmosphäre

Neue Simulationen versuchen die Prozesse in der Atmosphäre mithilfe thermodynamischer Konzepte auf einfache Weise zu bilanzieren. von DIRK EIDEMÜLLER Langsam, aber sicher wird es wärmer auf dem Planeten Erde. In den letzten Jahren hat sich nicht nur die globale Oberflächentemperatur klar messbar erhöht. Auch die...

Kunststoffe
Wissenschaft

Die Chemie des Bioplastiks

Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.

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