Lexikon
Mündlichkeitsprinzip
ein Grundsatz des gerichtlichen Verfahrens, wonach nur das zur Urteilsgrundlage gemacht werden darf, was vor Gericht mündlich vorgetragen wurde. Es gilt – mit Einschränkungen – in den Verfahren aller Gerichtszweige. – Ähnliche Regelungen bestehen in Österreich (§§ 176 f. ZPO; §§ 252 und 258 StPO) und in den Zivil- und Strafprozessordnungen fast aller Schweizer Kantone.
Wissenschaft
Die arbeitende Atmosphäre
Neue Simulationen versuchen die Prozesse in der Atmosphäre mithilfe thermodynamischer Konzepte auf einfache Weise zu bilanzieren. von DIRK EIDEMÜLLER Langsam, aber sicher wird es wärmer auf dem Planeten Erde. In den letzten Jahren hat sich nicht nur die globale Oberflächentemperatur klar messbar erhöht. Auch die...
Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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