Lexikon
Mündlichkeitsprinzip
ein Grundsatz des gerichtlichen Verfahrens, wonach nur das zur Urteilsgrundlage gemacht werden darf, was vor Gericht mündlich vorgetragen wurde. Es gilt – mit Einschränkungen – in den Verfahren aller Gerichtszweige. – Ähnliche Regelungen bestehen in Österreich (§§ 176 f. ZPO; §§ 252 und 258 StPO) und in den Zivil- und Strafprozessordnungen fast aller Schweizer Kantone.
Wissenschaft
Das Tauziehen um die LNG-Terminals
Lange Zeit war das Flüssiggas LNG im deutschen Energiemarkt Nebensache. Jetzt soll es uns durch die Energiekrise führen. Dafür wird die LNG-Infrastruktur massiv ausgebaut. Experten fürchten Umweltschäden und dass sich Deutschland damit erneut auf fossile Rohstoffe festlegt. von TIM SCHRÖDER Als Russland 2022 die Gashähne zudrehte...
Wissenschaft
Erster Schritt zur Impfung gegen HIV?
Trotz jahrzehntelanger Forschung gibt es bislang noch keinen Impfstoff gegen das humane Immundefizienz-Virus HIV. Nun haben vier Forschungsteams unabhängig voneinander an Rhesusaffen und Mäusen erste Erfolge auf dem Weg der Impfstoffentwicklung erzielt. Mit Hilfe einer Technik namens Keimbahn-Targeting griffen sie in die Reifung...