Lexikon

Mündlichkeitsprinzip

ein Grundsatz des gerichtlichen Verfahrens, wonach nur das zur Urteilsgrundlage gemacht werden darf, was vor Gericht mündlich vorgetragen wurde. Es gilt mit Einschränkungen in den Verfahren aller Gerichtszweige. Ähnliche Regelungen bestehen in Österreich (§§ 176 f. ZPO; §§ 252 und 258 StPO) und in den Zivil- und Strafprozessordnungen fast aller Schweizer Kantone.
Deimos, Mars
Wissenschaft

Der Zombie-Mond

Der innere Marsmond bewegt sich auf einer instabilen Bahn. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme: In einem bizarren Zyklus wechselt Phobos zwischen Zerstörung und Wiedergeburt. von THORSTEN DAMBECK Clustril, Drunlo, Limtoc, Flimnap – merkwürdig benannte Krater bedecken den Marsmond Phobos. Vertrauter klingt Gulliver, der Name...

Feld, Wald, Bäume
Wissenschaft

Spurensuche aus der Luft

Luftbildarchäologen halten Ausschau nach verräterischen Merkmalen etwa in Getreidefeldern, um verborgene Baureste aufzuspüren. Dabei profitieren sie von den Effekten des Klimawandels. von ROLF HEßBRÜGGE Wenn Ronald Heynowski auf den Soziussitz der kleinen Ikarus- C42-Propellermaschine klettert, nimmt er neben einer...

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