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Notạbeln

[
französisch
]
durch Vermögen oder Rang ausgezeichnete Personen; seit dem 15. Jahrhundert in Frankreich eine vom König berufene Versammlung (französisch Assemblée des notables), die mit gleichen Rechten ausgestattet war wie die gewählten Generalstände, aber im Gegensatz zu diesen nicht das Steuerbewilligungsrecht hatte, und deren Mitglieder vom König berufen wurden. Die Notabelnversammlung tagte letztmals 1627; 1787 wurde sie wieder einberufen.
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