Lexikon
patrilineạr
[lateinisch]
ein Begriff aus der Verwandtschaftsethnologie, der die Zugehörigkeit der Individuen zur väterlichen Linie umschreibt. Bei der patrilinearen Abstammungsordnung tragen Kinder den Familiennamen des Vaters, der Wohnsitz der Familie ist beim Vater oder der väterlichen Familie (patrilokal), die Erbfolge läuft über die väterliche Linie; Gegensatz: matrilinear.
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