Lexikon

Personenstand

das familienrechtliche (z. B. Kindschafts-, Ehegatten-)Verhältnis zwischen zwei Personen, zu unterscheiden vom Familienstand. Der Personenstand wird von den Standesämtern in Personenstandsregistern geführt (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister und Sterberegister). Grundlage ist das Personenstandsgesetz in der Fassung vom 19. 2. 2007.
In der
Schweiz
werden die Register über den Personenstand (Zivilstandsregister) gemäß Art. 3951 ZGB von Zivilstandsämtern geführt.
In
Österreich
sind Personenstandsangelegenheiten einschließlich des Matrikelwesens und der Namensänderung Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.
Planeten, Stern
Wissenschaft

Totgeglaubte leben länger

Wenn sich ein Stern wie die Sonne zu einem Roten Riesen aufbläht, verschlingt er seine nahen Planeten. Nun haben Astronomen jedoch Trabanten nach diesem Endstadium entdeckt. von THOMAS BÜHRKE In rund 7,5 Milliarden Jahren hat die Sonne den Wasserstoff-Vorrat in ihrem Zentralbereich aufgebraucht. Dann schrumpft der Kern, bis...

Ringheiligtum, Pömmelte
Wissenschaft

Der heilige Ring

Auf der Schwelle vom Neolithikum zur Bronzezeit befand sich im heutigen Sachsen-Anhalt ein wichtiges religiöses Zentrum – ein Ringheiligtum von beachtlichen Ausmaßen, erbaut von den Glockenbecherleuten, die ab 2400 v. Chr. hierher eingewandert waren. von DAVID NEUHÄUSER Vor rund 7.500 Jahren begannen Menschen in Mitteleuropa mit...

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