Lexikon
Personenstand
das familienrechtliche (z. B. Kindschafts-, Ehegatten-)Verhältnis zwischen zwei Personen, zu unterscheiden vom Familienstand. Der Personenstand wird von den Standesämtern in Personenstandsregistern geführt (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister und Sterberegister). Grundlage ist das Personenstandsgesetz in der Fassung vom 19. 2. 2007.
In der
Schweiz
werden die Register über den Personenstand (Zivilstandsregister) gemäß Art. 39–51 ZGB von Zivilstandsämtern geführt.In
Österreich
sind Personenstandsangelegenheiten einschließlich des Matrikelwesens und der Namensänderung Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.
Wissenschaft
Fatale Rauchzeichen
Dass Zigarettenrauch nicht gesund ist, weiß man schon lange. Wenn Raucherinnen und Raucher derart stark husten müssen, dass ihnen beinahe das Beuschel zum Hals rauskommt, nennt man das in Österreich deshalb gern einen Friedhofsjodler. Trotzdem war das Gezeter groß, als die Europäische Kommission unlängst empfohlen hat, rauchfreie...

Wissenschaft
Bakterieller Kälteschutz für Würmer
Eine Symbiose mit Bakterien ermöglicht es drei Arten von Meereswürmern, in einer extremen Umwelt zu überleben: Dank bakterieller Kälteschutzproteine können die wechselwarmen Würmer das Meeressediment der Antarktis besiedeln. Das zeigt eine Studie anhand von Analysen des Erbguts und der Proteine der Würmer. Die Bakterien wiederum...
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