Lexikon
Personenstand
das familienrechtliche (z. B. Kindschafts-, Ehegatten-)Verhältnis zwischen zwei Personen, zu unterscheiden vom Familienstand. Der Personenstand wird von den Standesämtern in Personenstandsregistern geführt (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister und Sterberegister). Grundlage ist das Personenstandsgesetz in der Fassung vom 19. 2. 2007.
In der
Schweiz
werden die Register über den Personenstand (Zivilstandsregister) gemäß Art. 39–51 ZGB von Zivilstandsämtern geführt.In
Österreich
sind Personenstandsangelegenheiten einschließlich des Matrikelwesens und der Namensänderung Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.
Wissenschaft
Gehst du gut, geht’s dir gut
Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson oder eine Herzschwäche machen sich im Gangbild bemerkbar. Das sorgt für erhebliche Mobilitätseinbußen, birgt aber auch Potenzial für neue Diagnoseverfahren und Therapiemöglichkeiten. von ROLF HEßBRÜGGE Fabian Horst von der Universität Mainz hat einen kostbaren Datenschatz...
Wissenschaft
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