Lexikon
Postmonopol
in Deutschland zuletzt im Gesetz über das Postwesen von 1989 verankertes Recht zum Errichten und Betreiben von Einrichtungen zur entgeltlichen Beförderung von Sendungen mit schriftlichen Mitteilungen oder sonstigen Nachrichten von Person zu Person. Das Postmonopol ist der Deutschen Post AG vorbehalten. Vom Postmonopol ist heute praktisch nur noch das Briefmonopol erhalten; sein Ende steht aber zumindest im Bereich der Massendrucksachen bevor. In anderen Bereichen (Frachtdienst, Telefon- und Netzmonopol) ist das Postmonopol durch die wirtschaftliche und technische Entwicklung bereits überholt (Post).
Wissenschaft
Wasser marsch!
Ein steigender Meeresspiegel und häufigere Unwetter bedrohen weltweit viele Küstenregionen. Während betroffene Gebiete meist mit immer höheren Deichen dagegenhalten, wagt man im Südwesten Englands etwas radikal anderes. von STEVE PRZYBILLA (Text und Fotos) Alys Laver gehört zu den wenigen Personen, die sich freuen, wenn sie beim...
Wissenschaft
Auch tote Zähne können schmerzen
Warum der Tod eines Zahns dem Leid manchmal kein Ende bereitet, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Man liegt nachts im Bett, und es ist, als ob im Kopf ein Presslufthammer tobt. Wellen pochender Schmerzen jagen durch den Kiefer, jeder Kontakt der Zähne löst eine dröhnende Explosion aus. Tabletten helfen nicht, allenfalls bringt...