Lexikon

Postmonopol

in Deutschland zuletzt im Gesetz über das Postwesen von 1989 verankertes Recht zum Errichten und Betreiben von Einrichtungen zur entgeltlichen Beförderung von Sendungen mit schriftlichen Mitteilungen oder sonstigen Nachrichten von Person zu Person. Das Postmonopol ist der Deutschen Post AG vorbehalten. Vom Postmonopol ist heute praktisch nur noch das Briefmonopol erhalten; sein Ende steht aber zumindest im Bereich der Massendrucksachen bevor. In anderen Bereichen (Frachtdienst, Telefon- und Netzmonopol) ist das Postmonopol durch die wirtschaftliche und technische Entwicklung bereits überholt (Post).
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