Lexikon

Promlle-Wert

gesetzlich festgelegter bzw. in der Rechtsprechung gültiger Blutalkohol-Grenzwert in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr. Zur Zeit (2008) wird von 1,1 an von den Gerichten grundsätzlich Fahruntüchtigkeit (absolute Fahruntüchtigkeit) angenommen, bei Blutalkoholwerten ab 0,3 liegt relative Fahruntüchtigkeit vor, d. h. es müssen im Einzelfall weitere Umstände hinzu kommen, um alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nachzuweisen. Ab 0,3 riskiert man bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei einem Unfall Geldstrafe und Führerscheinentzug, ebenso ab 0,5, auch wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.