Lexikon

Rabtt

[
der; italienisch
]
Preisnachlass für Waren und Leistungen auf einen einheitlichen Grundpreis. Wichtigste Arten nach dem früheren Rabattgesetz waren: 1. Barzahlungsrabatt bei sofortiger Zahlung (Skonto), auf 3% bei Verkauf an Letztverbraucher beschränkt; 2. Mengenrabatt bei Abnahme überdurchschnittlich großer Mengen; 3. Saisonrabatt bei vorzeitigem Bezug von Waren, die großen Saisonschwankungen unterliegen; 4. Wiederverkäuferrabatt (Funktionsrabatt), die dem Groß- und Einzelhandel gewährte Handelsspanne bei Waren, deren Endverkaufspreis vom Hersteller festgesetzt wird. Nach Wegfall des Rabattgesetzes am 25. 7. 2001 kann der Rabatt frei ausgehandelt werden. Im Steuerrecht unterliegt der Rabatt für den Bezug vergünstigter Waren des Arbeitgebers (Mitarbeiterrabatt) als geldwerter Vorteil der Besteuerung (Freibetrag bis 1224 Euro jährlich), im Versicherungswesen werden Rabatte für Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen durch z. B. unfallfreies Fahren gewährt (Schadenfreiheitsrabatte). 
Frau, Ferne, Vergessen
Wissenschaft

Der Sinn des Vergessens

Es ist lästig, sich an etwas nicht erinnern zu können. Aber dass wir nicht alles im Gedächtnis behalten, ist eine lebenswichtige Leistung des Gehirns. von rolf heßbrügge Versäumte Termine, Versagen in Prüfungen, geistiger Verfall – Vergesslichkeit ist gefürchtet. Dabei hat es auch eine gute Seite, dass der Mensch vergessen kann:...

Drosophila, Fliege
Wissenschaft

Eine Fliege für die Forschung

Die Taufliege Drosophila melanogaster ist ein winziges Tier – mit großem Potenzial für die Wissenschaft. Genetiker, Krebsforscher und Neurowissenschaftler untersuchen seit rund 120 Jahren an ihr, wie das Gehirn Verhalten steuert. Und sie hat noch nicht ausgedient. von TIM SCHRÖDER Wer Obst im Sommer offen herumstehen lässt, merkt...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon