Lexikon
Raufhandel
Beteiligung an einer Schlägerei; durch Raufhandel verursachter Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung ist strafbar für alle Beteiligten nach § 227 StGB; daneben bleibt die Möglichkeit einer Bestrafung wegen Totschlags oder Körperverletzung, wenn einem Beteiligten diese Folgen zugerechnet werden können. – In
Österreich
entsprechend Regelung durch § 91 StGB. In der Schweiz
ähnliche Regelung unter der Bezeichnung „Raufhandel“ in Art. 133 StGB; hier aber schon Strafbarkeit wegen Raufhandels, wenn nur eine einfache Körperverletzung verursacht wird.
Wissenschaft
Das Nordmeer auf der Nachbarwelt
Eine chinesische Marsmission erkundet zurzeit das Utopia-Tiefland. Wo sich heute die Relikte von Schlammvulkanen erheben, könnte einst ein riesiger Ozean gewesen sein. von THORSTEN DAMBECK Trockenen Fußes können Fossilienjäger mancherorts den Boden einstiger Meere absuchen: So belegen spitze Haifischzähne in den Sandgruben des...
Wissenschaft
Maispflanzen warnen ihre Nachbarn vor Fressfeinden
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