Lexikon
Raufhandel
Beteiligung an einer Schlägerei; durch Raufhandel verursachter Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung ist strafbar für alle Beteiligten nach § 227 StGB; daneben bleibt die Möglichkeit einer Bestrafung wegen Totschlags oder Körperverletzung, wenn einem Beteiligten diese Folgen zugerechnet werden können. – In
Österreich
entsprechend Regelung durch § 91 StGB. In der Schweiz
ähnliche Regelung unter der Bezeichnung „Raufhandel“ in Art. 133 StGB; hier aber schon Strafbarkeit wegen Raufhandels, wenn nur eine einfache Körperverletzung verursacht wird.
Wissenschaft
Anpassung der Arten
Durch seinen gewaltigen ökologischen Fußabdruck mischt der Mensch zunehmend in der Evolution mit. Manche Tiere fügen sich den veränderten Bedingungen.
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Wissenschaft
Rettung für kostbare Wracks
Viele historisch bedeutsame Schiffswracks aus Holz liegen noch auf Grund, weil Bergung und Konservierung bislang zu riskant und zu teuer waren. Nun haben Forscher eine Lösung gefunden – auf der Basis von Nanotechnik. von Rolf Heßbrügge Majestätisch überragt der haushohe und über 60 Meter lange Rumpf der „Vasa“ alle anderen...