Lexikon

Raufhandel

Beteiligung an einer Schlägerei; durch Raufhandel verursachter Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung ist strafbar für alle Beteiligten nach § 227 StGB; daneben bleibt die Möglichkeit einer Bestrafung wegen Totschlags oder Körperverletzung, wenn einem Beteiligten diese Folgen zugerechnet werden können. In
Österreich
entsprechend Regelung durch § 91 StGB. In der
Schweiz
ähnliche Regelung unter der Bezeichnung „Raufhandel“ in Art. 133 StGB; hier aber schon Strafbarkeit wegen Raufhandels, wenn nur eine einfache Körperverletzung verursacht wird.
Ein Weibchen der Art Culex pipiens molestus. Die Mücken im Londoner Untergrund plagten die Menschen besonders während des Zweiten Weltkriegs, als die Tunnel Schutz vor Bomben boten. Biologen von der Princeton University haben kürzlich die Evolutionsmechanismen der Mücken aufgedeckt.
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Anpassung der Arten

Durch seinen gewaltigen ökologischen Fußabdruck mischt der Mensch zunehmend in der Evolution mit. Manche Tiere fügen sich den veränderten Bedingungen.

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Rettung für kostbare Wracks

Viele historisch bedeutsame Schiffswracks aus Holz liegen noch auf Grund, weil Bergung und Konservierung bislang zu riskant und zu teuer waren. Nun haben Forscher eine Lösung gefunden – auf der Basis von Nanotechnik. von Rolf Heßbrügge Majestätisch überragt der haushohe und über 60 Meter lange Rumpf der „Vasa“ alle anderen...

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