Lexikon
Raufhandel
Beteiligung an einer Schlägerei; durch Raufhandel verursachter Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung ist strafbar für alle Beteiligten nach § 227 StGB; daneben bleibt die Möglichkeit einer Bestrafung wegen Totschlags oder Körperverletzung, wenn einem Beteiligten diese Folgen zugerechnet werden können. – In
Österreich
entsprechend Regelung durch § 91 StGB. In der Schweiz
ähnliche Regelung unter der Bezeichnung „Raufhandel“ in Art. 133 StGB; hier aber schon Strafbarkeit wegen Raufhandels, wenn nur eine einfache Körperverletzung verursacht wird.
Wissenschaft
Biosphäre an der Belastungsgrenze
Alles Leben auf der Erde hängt von einer intakten Biosphäre ab. Die Ökosysteme unserer Welt sorgen dafür, dass die Bedingungen auf unserem Planeten stabil bleiben: Pflanzen wandeln bei der Photosynthese CO2 in Biomasse um, die Menschen und Tiere ernährt. Doch wir Menschen entnehmen so viel Biomasse aus der Natur, dass das fein...
Wissenschaft
Abstoßendes Licht
Ein bizarres Experiment zeigt, dass Photonen sich gegenseitig wegdrücken können. von DIRK EIDEMÜLLER So spannend die Laserschwert-Kämpfe im „Krieg der Sterne“ cineastisch inszeniert sind: Mit der Realität haben sie nichts zu tun. Denn wenn zwei Lichtstrahlen sich kreuzen, passiert normalerweise nichts: Lichtteilchen – auch...
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