Lexikon

Raufhandel

Beteiligung an einer Schlägerei; durch Raufhandel verursachter Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung ist strafbar für alle Beteiligten nach § 227 StGB; daneben bleibt die Möglichkeit einer Bestrafung wegen Totschlags oder Körperverletzung, wenn einem Beteiligten diese Folgen zugerechnet werden können. In
Österreich
entsprechend Regelung durch § 91 StGB. In der
Schweiz
ähnliche Regelung unter der Bezeichnung „Raufhandel“ in Art. 133 StGB; hier aber schon Strafbarkeit wegen Raufhandels, wenn nur eine einfache Körperverletzung verursacht wird.
Mehrere Exemplare von Corynebacterium glutamicum im Raster-Elektronenmikroskop
Wissenschaft

Glutamat-Produzent ist Mikrobe des Jahres 2025

Die Vereinigung für Allgemeine und Angewandte Mikrobiologie (VAAM) hat das keulenförmige Bakterium Corynebacterium glutamicum zur Mikrobe des Jahres ernannt. Für die Industrie ist dieses Bakterium von hoher Bedeutung, da es tonnenweise nützliche Substanzen wie Aminosäuren und Proteine für Lebensmittel und Tierfutter produziert....

Polar, Bergbau
Wissenschaft

Eldorado am Polarkreis

Am Rand der Arktis werden Erdöl und Erdgas gefördert. Nun ermöglicht es der Klimawandel, auch bislang unzugängliche Lagerstätten zu erschließen.

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