Lexikon
Regạlien
[
lateinisch
]die schon seit fränkischer Zeit ausgeübten königlichen Hoheitsrechte, die erst in der Publizistik des Investiturstreits mit der Trennung von Spiritualien und Temporalien begrifflich erfasst wurden. In der frühen Stauferzeit (1158) wurde, von Burgund her beeinflusst, der Regalienbegriff erweitert; man verstand nunmehr darunter nicht nur die königliche Verfügungsgewalt über das Reichskirchengut, über Herzogtümer, Markgrafschaften, Grafschaften, Reichsstädte, sondern alle nutzbaren Hoheitsrechte überhaupt, wie Gerichtsbarkeit, Zölle, Münz-, Geleits-, Jagd-, Berg-, Salz-, Markt-, Burgen-, Pfalzen-, Strom-, Straßen-, Boden-, Schatz-, Forstrechte.
Im engeren Sinne sind Regalien die weltlichen Hoheitsrechte, mit denen die Reichsbischöfe seit dem Wormser Konkordat belehnt wurden.
In Deutschland fielen die Regalien im Zug der territorialstaatlichen Entwicklung in die Hände der Landesherren, bestätigt durch eine Reihe von Privilegien. Dem Reich verblieben nur Strom- und Straßenregal, z. T. auch Münze und Zoll.
Wissenschaft
Neuer Wirkstoff gegen multiresistente Pilze
Infektionen mit multiresistenten Pilzen sind eine zunehmende Bedrohung für die menschliche Gesundheit. Nun haben Forschende einen bakteriellen Wirkstoff entdeckt, der womöglich Abhilfe schaffen könnte: Die Substanz namens Mandimycin greift die Membran der Pilzzellen mit einem zuvor unbekannten Mechanismus an und umgeht dadurch...
Wissenschaft
Pflanzen können bis sechs zählen
Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...