Lexikon
Regạlien
[
lateinisch
]die schon seit fränkischer Zeit ausgeübten königlichen Hoheitsrechte, die erst in der Publizistik des Investiturstreits mit der Trennung von Spiritualien und Temporalien begrifflich erfasst wurden. In der frühen Stauferzeit (1158) wurde, von Burgund her beeinflusst, der Regalienbegriff erweitert; man verstand nunmehr darunter nicht nur die königliche Verfügungsgewalt über das Reichskirchengut, über Herzogtümer, Markgrafschaften, Grafschaften, Reichsstädte, sondern alle nutzbaren Hoheitsrechte überhaupt, wie Gerichtsbarkeit, Zölle, Münz-, Geleits-, Jagd-, Berg-, Salz-, Markt-, Burgen-, Pfalzen-, Strom-, Straßen-, Boden-, Schatz-, Forstrechte.
Im engeren Sinne sind Regalien die weltlichen Hoheitsrechte, mit denen die Reichsbischöfe seit dem Wormser Konkordat belehnt wurden.
In Deutschland fielen die Regalien im Zug der territorialstaatlichen Entwicklung in die Hände der Landesherren, bestätigt durch eine Reihe von Privilegien. Dem Reich verblieben nur Strom- und Straßenregal, z. T. auch Münze und Zoll.
Wissenschaft
News der Woche 12.07.2024
Der Beitrag News der Woche 12.07.2024 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Künstliche Debatten über Künstliche Intelligenz
Von Künstlicher Intelligenz (KI) kann man in den Medien seit den 1970er-Jahren lesen oder hören – zunächst natürlich auf Englisch: Artificial Intelligence (AI) hieß das Schlagwort, und es wird historisch interessierte Menschen amüsieren, wenn sie erfahren, dass damals auch der Ausdruck „information overload“ geprägt wurde,...