Lexikon
Rennwett- und Lotteriesteuer
eine Steuer auf Wetten, die aus Anlass von Pferderennen an einem Totalisator (Totalisatorsteuer) oder bei einem Buchmacher abgeschlossen werden, sowie auf im Inland veranstaltete öffentl. Lotterien u. Ausspielungen (staatl. Klassenlotterie, Zahlenlotto, Fußballtoto u. a.). Besteuerungsgrundlage sind grundsätzlich die von den Wettern oder Spielern geleisteten Einsätze, bei Lotterien der planmäßige Preis sämtl. Lose (ausschl. der Steuer); im Ergebnis beträgt die Rennwett- und Lotteriesteuer 16 2/3 % des Einsatzes bzw. des tatsächl. Losverkaufspreises. Die Spielgewinne selbst unterliegen nicht der Einkommensteuer. Auch Spielbankabgabe.
Wissenschaft
Abgenabelt
Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.
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Wissenschaft
Neuer Risiko-Index sagt lokale Sturzflutgefahr voraus
Extremwetterereignisse wie Platzregen werden immer häufiger, mit teils verheerenden Folgen, wie zuletzt die Überschwemmungen in Süddeutschland zeigten. Forschende haben daher nun eine Art Warnampel für Starkregen entwickelt. Der Index berücksichtigt neben Wetterdaten auch die lokale Bebauung und natürliche Gegebenheiten, um die...