Lexikon

Rennwett- und Lotteriesteuer

eine Steuer auf Wetten, die aus Anlass von Pferderennen an einem Totalisator (Totalisatorsteuer) oder bei einem Buchmacher abgeschlossen werden, sowie auf im Inland veranstaltete öffentl. Lotterien u. Ausspielungen (staatl. Klassenlotterie, Zahlenlotto, Fußballtoto u. a.). Besteuerungsgrundlage sind grundsätzlich die von den Wettern oder Spielern geleisteten Einsätze, bei Lotterien der planmäßige Preis sämtl. Lose (ausschl. der Steuer); im Ergebnis beträgt die Rennwett- und Lotteriesteuer 16 2/3 % des Einsatzes bzw. des tatsächl. Losverkaufspreises. Die Spielgewinne selbst unterliegen nicht der Einkommensteuer. Auch Spielbankabgabe.
Autos, E-Auto
Wissenschaft

Das E-Auto als Stromlieferant

Ein flexibles Stromnetz mit leistungsstarken Zwischenspeichern für Ökostrom gilt für viele Experten als die Zukunft der Energieversorgung. Elektroautos und deren Akkus sollen ein wichtiger Teil davon sein. von ROLF HEßBRÜGGE Die Akkus der aktuellen Modelle von Elektroautos können etwa 40 bis 100 Kilowattstunden an elektrischer...

Thrips-Bekämpfung
Wissenschaft

Schädlingsbekämpfung nach natürlichem Vorbild

Angesichts des steigenden Nahrungsbedarfs der wachsenden Weltbevölkerung kommen in der Landwirtschaft weltweit mehr und mehr chemische Pestizide zum Einsatz. Doch viele Pflanzenschädlinge werden mit der Zeit gegen die gängigen Mittel resistent. Forschende haben nun eine Alternative entwickelt, die sich an einem natürlichen...

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