Lexikon
Rennwett- und Lotteriesteuer
eine Steuer auf Wetten, die aus Anlass von Pferderennen an einem Totalisator (Totalisatorsteuer) oder bei einem Buchmacher abgeschlossen werden, sowie auf im Inland veranstaltete öffentl. Lotterien u. Ausspielungen (staatl. Klassenlotterie, Zahlenlotto, Fußballtoto u. a.). Besteuerungsgrundlage sind grundsätzlich die von den Wettern oder Spielern geleisteten Einsätze, bei Lotterien der planmäßige Preis sämtl. Lose (ausschl. der Steuer); im Ergebnis beträgt die Rennwett- und Lotteriesteuer 16 2/3 % des Einsatzes bzw. des tatsächl. Losverkaufspreises. Die Spielgewinne selbst unterliegen nicht der Einkommensteuer. Auch Spielbankabgabe.
Wissenschaft
Ein Fest der kulinarischen Unvernunft
Weihnachten und gutes Essen gehören für viele Menschen zusammen. Wir wollen uns etwas Gutes gönnen. Dafür verschieben wir Gedanken an Kalorien, Tierwohl oder Nachhaltigkeit gerne auf die Zeit nach den Feiertagen. von ELENA BERNARD Der Tisch ist festlich gedeckt, im Hintergrund erklingt leise Weihnachtsmusik und der Geruch nach...
Wissenschaft
Lassen sich Heuschreckenschwärme auch ohne Insektizide verhindern?
Schon die Bibel hält fest: Heuschrecken können eine Plage sein und Ernten vernichten. Denn Heuschrecken schwärmen bevorzugt in großen Gruppen aus. Dabei kommunizieren sie über Pheromone miteinander. Jetzt haben Forschende herausgefunden, welche Enzyme im Insektenkörper die Produktion dieser Pheromone regulieren – und mit welchen...