Lexikon

Rennwett- und Lotteriesteuer

eine Steuer auf Wetten, die aus Anlass von Pferderennen an einem Totalisator (Totalisatorsteuer) oder bei einem Buchmacher abgeschlossen werden, sowie auf im Inland veranstaltete öffentl. Lotterien u. Ausspielungen (staatl. Klassenlotterie, Zahlenlotto, Fußballtoto u. a.). Besteuerungsgrundlage sind grundsätzlich die von den Wettern oder Spielern geleisteten Einsätze, bei Lotterien der planmäßige Preis sämtl. Lose (ausschl. der Steuer); im Ergebnis beträgt die Rennwett- und Lotteriesteuer 16 2/3 % des Einsatzes bzw. des tatsächl. Losverkaufspreises. Die Spielgewinne selbst unterliegen nicht der Einkommensteuer. Auch Spielbankabgabe.
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Wissenschaft

Neue Therapien in Sicht

Forschende verfolgen vielversprechende Ansätze, um die Ursachen der Parkinsonerkrankung zu bekämpfen. von CHRISTIAN JUNG Der Ernst der Lage ist offenkundig. Gemessen an der Zahl der Erkrankten, ist Morbus Parkinson nicht nur die zweithäufigste, sondern nach Fallzahlen betrachtet die am schnellsten wachsende neurodegenerative...

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Wissenschaft

Gefühlte Zeit

Wie Gehirn und Körper unser Zeitempfinden hervorbringen. Von Tobias Hürter Eine halbe Stunde in der S-Bahn, müde und hungrig nach der Arbeit: eine gefühlte Ewigkeit. Eine halbe Stunde in der S-Bahn, ausgeschlafen und mit einer spannenden Lektüre in der Hand: Die Zeit rast. Nur nicht die Haltestelle verpassen. Das Zeitgefühl ist...

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