Lexikon

Rennwett- und Lotteriesteuer

eine Steuer auf Wetten, die aus Anlass von Pferderennen an einem Totalisator (Totalisatorsteuer) oder bei einem Buchmacher abgeschlossen werden, sowie auf im Inland veranstaltete öffentl. Lotterien u. Ausspielungen (staatl. Klassenlotterie, Zahlenlotto, Fußballtoto u. a.). Besteuerungsgrundlage sind grundsätzlich die von den Wettern oder Spielern geleisteten Einsätze, bei Lotterien der planmäßige Preis sämtl. Lose (ausschl. der Steuer); im Ergebnis beträgt die Rennwett- und Lotteriesteuer 16 2/3 % des Einsatzes bzw. des tatsächl. Losverkaufspreises. Die Spielgewinne selbst unterliegen nicht der Einkommensteuer. Auch Spielbankabgabe.
Neben dem vollständig autarken Demo-Haus (rechts) liegt auf dem Bergheider See auch ein mit Solarenergie betriebenes Konferenzschiff. ©Fraunhofer IVI, Dresden
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Abgenabelt

Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.

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