Lexikon
Spielbankabgabe
eine Steuer besonderer Art, der der Betrieb öffentl. Spielbanken nach der Spielbankverordnung vom 27. 7. 1938 unterliegt; der Spielbankunternehmer ist dafür von den laufenden Steuern vom Einkommen, Vermögen u. Umsatz sowie von der Lotteriesteuer u. der Gesellschaftsteuer befreit. Die S. beträgt im allg. 80% der Bruttospielerträge.
Wissenschaft
»Der Schutz der Gesundheit des Menschen steht immer ganz vorn«
Tanja Schwerdtle erklärt im Interview, warum spezielle organische Arsenverbindungen für die Risikobewertung eine besondere Herausforderung darstellen. Das Gespräch führte TAMARA WORZEWSKI Frau Prof. Dr. Schwerdtle, warum ist nicht jede Gefahr gleich ein Risiko? Der Unterschied zwischen einer Gefährdung und einem Risiko lässt sich...
Wissenschaft
News der Woche 25.07.2025
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