Lexikon
Spielbankabgabe
eine Steuer besonderer Art, der der Betrieb öffentl. Spielbanken nach der Spielbankverordnung vom 27. 7. 1938 unterliegt; der Spielbankunternehmer ist dafür von den laufenden Steuern vom Einkommen, Vermögen u. Umsatz sowie von der Lotteriesteuer u. der Gesellschaftsteuer befreit. Die S. beträgt im allg. 80% der Bruttospielerträge.
Wissenschaft
Urprall statt Urknall?
Unser Universum ist aus dem Kollaps eines Weltalls zuvor entstanden, meinen heute viele Kosmologen – und rätseln, wie dieses wohl beschaffen war. von RÜDIGER VAAS Quantenkosmologie ist nichts für schwache Nerven“, meint Edgar Shaghoulian von der University of California in Santa Cruz. „Sie ist der Wilde Westen der Theoretischen...
Wissenschaft
Wie alt sind die Sterne?
Die stellare Datierung ist schwierig und oft mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Gyrochronologie hilft nun bei isolierten Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Das Gewimmel im Sternenhimmel besteht aus ganz unterschiedlichen Gestirnen: von den kühlen Roten Zwergen, die viele Dutzend Milliarden Jahre brennen, bis zu den heißen Blauen...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Algen und Pilze auf dem Mars?
Schlaflos bei Vollmond?
Die Rolle der Faszien
Fisch statt Kuh
Gefälschte Abgaswerte
Herrscher der Meere