Lexikon
Spielbankabgabe
eine Steuer besonderer Art, der der Betrieb öffentl. Spielbanken nach der Spielbankverordnung vom 27. 7. 1938 unterliegt; der Spielbankunternehmer ist dafür von den laufenden Steuern vom Einkommen, Vermögen u. Umsatz sowie von der Lotteriesteuer u. der Gesellschaftsteuer befreit. Die S. beträgt im allg. 80% der Bruttospielerträge.
Wissenschaft
Laborreise ins Innere der Erde
Die Hochdruck-Forschung hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Inzwischen sind Experimente mit extremem Druck möglich.
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Wissenschaft
Augen: Komplizen des Lichts
Die Sinneszellen in unserer Netzhaut sind so sensibel, dass sie einzelne Photonen wahrzunehmen vermögen. Dabei sind die menschlichen Augen aber bei Weitem nicht die besten: Einige Tiere sehen die Welt in einer Weise, die für uns fast unvorstellbar ist. von Christian Jung Wir erfahren die Welt durch unsere Sinne. Hören, Schmecken...