Lexikon
Schlüsselgewalt
Recht
veraltete Bezeichnung für die rechtliche Befugnis jedes Ehegatten, Rechtsgeschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Beide Ehegatten werden, sofern sie nicht getrennt leben, durch solche Geschäfte berechtigt und verpflichtet, die Berechtigung kann aber auch ausgeschlossen werden (§ 1357 BGB). – In der
Schweiz
ist die Schlüsselgewalt nicht gleichberechtigt für beide Ehepartner vorgesehen. – Ebenso in Österreich
gemäß § 1029 in Verbindung mit § 92 ABGB.Wissenschaft
Kleine Teilchen mit großer Wirkung
Mit dem Atem gelangt nicht nur lebenswichtiger Sauerstoff in den Körper: Stickstoffdioxid und Feinstaub gefährden Lunge, Herz und Gehirn. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Täglich atmet ein Erwachsener mindestens 10.000 Liter Luft ein und wieder aus, nimmt dabei Sauerstoff auf und gibt Kohlendioxid ab. Nichts im Körper funktioniert...
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News der Woche 12.07.2024
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