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Schwarzhörer

jemand, der ohne Genehmigung einen Rundfunk- oder Fernsehempfänger betreibt; stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags vom 31. 8. 1991 (Anmeldung des Geräts) nicht beachtet werden.

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