Lexikon

Stempelsteuern

Vorläufer der modernen Verkehrsteuern. Für Rechtsgeschäfte bzw. Urkunden wurde die Verwendung gestempelten Papiers (Stempelpapier), später das Anbringen einer Stempelmarke (Steuermarke) vorgeschrieben. Erstmals wurden Stempelsteuern in Holland 1624 und in Spanien 1636 erhoben. Im Deutschen Reich waren die Stempelsteuern 18811922 in einem Stempelsteuergesetz zusammengefasst, seither sind die einzelnen Verkehrsteuern in besonderen Gesetzen geregelt. Auch Wechselsteuer.
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Es gibt Sätze, die werden so oft benutzt, dass ihre Wirkung sich inzwischen abgenutzt hat. In der Bioforschung besteht diese Gefahr für den berühmten Satz „Nichts in der Biologie ergibt Sinn, außer im Lichte der Evolution“. Im Jahr 1974 wählte der in der heutigen Ukraine geborene US-Genetiker Theodosius Dobzhansky ihn als Titel...

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