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Stempelsteuern

Vorläufer der modernen Verkehrsteuern. Für Rechtsgeschäfte bzw. Urkunden wurde die Verwendung gestempelten Papiers (Stempelpapier), später das Anbringen einer Stempelmarke (Steuermarke) vorgeschrieben. Erstmals wurden Stempelsteuern in Holland 1624 und in Spanien 1636 erhoben. Im Deutschen Reich waren die Stempelsteuern 1881–1922 in einem Stempelsteuergesetz zusammengefasst, seither sind die einzelnen Verkehrsteuern in besonderen Gesetzen geregelt. Auch Wechselsteuer.

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