Lexikon
Wechselsteuer
Gliedsteuer zur Umsatzsteuer, wurde auf alle im Inland umlaufenden Wechsel und ähnliche Urkunden erhoben und mittels bei der Post erhältlicher Wechselsteuermarken entrichtet. Alle Wechsel, die vom Inland auf das Ausland oder vom Ausland auf das Inland gezogen und zahlbar gestellt waren, genossen Steuerermäßigungen oder -befreiungen. Steuerschuldner war, wer den Wechsel im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld aushändigte; mit ihm hafteten alle inländischen Personen, die am Wechselverkehr beteiligt waren. Der Steuersatz betrug für Inlandswechsel nach dem Wechselsteuergesetz in der Fassung vom 24. 7. 1959 0,15 DM je angefangene 100 DM der Wechselsumme. Die Wechselsteuer wurde 1992 aufgehoben.
Wissenschaft
Erster Schritt zur Impfung gegen HIV?
Trotz jahrzehntelanger Forschung gibt es bislang noch keinen Impfstoff gegen das humane Immundefizienz-Virus HIV. Nun haben vier Forschungsteams unabhängig voneinander an Rhesusaffen und Mäusen erste Erfolge auf dem Weg der Impfstoffentwicklung erzielt. Mit Hilfe einer Technik namens Keimbahn-Targeting griffen sie in die Reifung...
Wissenschaft
Die Kieselalge als Bioinspiration
Wie groß das Potenzial der Diatomeen ist, demonstrieren drei Forschende aus den Bereichen der Photonik, Bionik und Biologie. von TAMARA WORZEWSKI Kieselalgen bilden als Hauptbestandteil des Meeresphytoplanktons nicht nur die Basis mariner Nahrungsnetze, sondern wir verdanken ihnen auch eine gute Portion unserer Atemluft. Die...