Lexikon
Wechselsteuer
Gliedsteuer zur Umsatzsteuer, wurde auf alle im Inland umlaufenden Wechsel und ähnliche Urkunden erhoben und mittels bei der Post erhältlicher Wechselsteuermarken entrichtet. Alle Wechsel, die vom Inland auf das Ausland oder vom Ausland auf das Inland gezogen und zahlbar gestellt waren, genossen Steuerermäßigungen oder -befreiungen. Steuerschuldner war, wer den Wechsel im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld aushändigte; mit ihm hafteten alle inländischen Personen, die am Wechselverkehr beteiligt waren. Der Steuersatz betrug für Inlandswechsel nach dem Wechselsteuergesetz in der Fassung vom 24. 7. 1959 0,15 DM je angefangene 100 DM der Wechselsumme. Die Wechselsteuer wurde 1992 aufgehoben.
Wissenschaft
Fehlende Materie entdeckt
Seit Jahrzehnten fahnden Astrophysiker nach Atomen im Universum, die theoretisch existieren müssen, bislang aber unauffindbar geblieben sind. Beobachtungen mit dem Röntgenteleskop eROSITA haben das Rätsel wohl gelöst. von THOMAS BÜHRKE Das Weltbild hat im vergangenen Jahrzehnt mit dem Standardmodell der Kosmologie eine...
Wissenschaft
Griechen verschmutzten Umwelt schon in der Antike mit Blei
Das Schwermetall Blei ist schädlich für Natur und Gesundheit. Doch nicht erst seit der Industrialisierung gelangt Blei durch Abwasser und Feinstaub in die Umwelt. Bereits vor etwa 5200 Jahren haben Menschen im antiken Griechenland die Umwelt mit Blei aus der Silberherstellung verschmutzt, wie Bodenproben aus der Ägäis jetzt...