Lexikon

Wechselsteuer

Gliedsteuer zur Umsatzsteuer, wurde auf alle im Inland umlaufenden Wechsel und ähnliche Urkunden erhoben und mittels bei der Post erhältlicher Wechselsteuermarken entrichtet. Alle Wechsel, die vom Inland auf das Ausland oder vom Ausland auf das Inland gezogen und zahlbar gestellt waren, genossen Steuerermäßigungen oder -befreiungen. Steuerschuldner war, wer den Wechsel im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld aushändigte; mit ihm hafteten alle inländischen Personen, die am Wechselverkehr beteiligt waren. Der Steuersatz betrug für Inlandswechsel nach dem Wechselsteuergesetz in der Fassung vom 24. 7. 1959 0,15 DM je angefangene 100 DM der Wechselsumme. Die Wechselsteuer wurde 1992 aufgehoben.
Migräne, Antikörper
Wissenschaft

Kampf den Kopfschmerzen

Regelmäßige Migräneattacken sollte niemand einfach hinnehmen. Die Forschung hat viele effektive Therapien zur Vorbeugung entwickelt. von SUSANNE DONNER Wenn es wärmer wird und andere endlich mehr Zeit im Freien verbringen, beginnt für Theresa Kühn (Name geändert) eine schlimme Zeit. Sie wickelt ein Tuch um ihren Kopf und setzt...

Flüsterbremsen, Lärm, Bahn
Wissenschaft

Auch leise ist zu laut

Wer in der Nähe eines Bahngleises wohnt, wird durch Lärm belästigt. Trotz neuer „Flüsterbremsen“ bleibt noch viel zu tun. von ROLAND BISCHOFF Seit über fünf Jahren ist in der Schweiz der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel in Betrieb. Seither fahren täglich 130 bis 160 Züge hindurch, davon zwei Drittel Güter- und ein Drittel...

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