Lexikon

Wechselsteuer

Gliedsteuer zur Umsatzsteuer, wurde auf alle im Inland umlaufenden Wechsel und ähnliche Urkunden erhoben und mittels bei der Post erhältlicher Wechselsteuermarken entrichtet. Alle Wechsel, die vom Inland auf das Ausland oder vom Ausland auf das Inland gezogen und zahlbar gestellt waren, genossen Steuerermäßigungen oder -befreiungen. Steuerschuldner war, wer den Wechsel im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld aushändigte; mit ihm hafteten alle inländischen Personen, die am Wechselverkehr beteiligt waren. Der Steuersatz betrug für Inlandswechsel nach dem Wechselsteuergesetz in der Fassung vom 24. 7. 1959 0,15 DM je angefangene 100 DM der Wechselsumme. Die Wechselsteuer wurde 1992 aufgehoben.
Migräne, Antikörper
Wissenschaft

Kampf den Kopfschmerzen

Regelmäßige Migräneattacken sollte niemand einfach hinnehmen. Die Forschung hat viele effektive Therapien zur Vorbeugung entwickelt. von SUSANNE DONNER Wenn es wärmer wird und andere endlich mehr Zeit im Freien verbringen, beginnt für Theresa Kühn (Name geändert) eine schlimme Zeit. Sie wickelt ein Tuch um ihren Kopf und setzt...

Nahaufnahme von Maispflanzen
Wissenschaft

Maispflanzen warnen ihre Nachbarn vor Fressfeinden

Wenn Maispflanzen dicht nebeneinander wachsen, sind sie eigentlich anfälliger für Fressfeinde und Krankheitserreger. Doch ein raffinierter Mechanismus sorgt in diesen beengten Pflanzengemeinschaften dafür, dass sich die Pflanzen sogar besser gegen Schädlinge wehren können. Wie Experimente belegen, kommunizieren Maispflanzen über...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon