Lexikon

Strahltriebwerk

Düsentriebwerk
Antriebsanlage zur Erzeugung einer Schubkraft nach dem Prinzip des Strahlantriebs, vorzugsweise für Flugzeuge. Luftatmende Triebwerke (Luftstrahltriebwerke) verdichten eine durch eine Eintrittsöffnung (Lufteinlauf) angesaugte Luftmenge, deren Energie durch Zuführung von Verbrennungswärme (Verbrennung flüssiger Kraftstoffe in Brennkammern) erhöht und die durch Expansion in einer Austrittsdüse auf die zur Schuberzeugung notwendige Austrittsgeschwindigkeit beschleunigt wird. Beim Turbinen-Luftstrahl-Triebwerk (TL-Triebwerk) erfolgt die Verdichtung durch einen umlaufenden Turboverdichter, der durch eine im Abgasstrahl liegende Gasturbine angetrieben wird. Beim Staustrahltriebwerk (Ramjet) erfolgt eine Stauaufladung mit anschließender Verdichtung in einer rohrförmigen Erweiterung (Diffusor) ohne umlaufende Triebwerkteile, wodurch eine Antriebsturbine entbehrlich wird.
Erste TL-Triebwerke entstanden 1936 in Deutschland und 1937 in England. Vorteile: guter Vortriebswirkungsgrad bei hohen Fluggeschwindigkeiten, geringes Gewicht. Der Schub kann durch Nachverbrennung im Abgasstrahl erhöht werden (Nachbrenner). TL-Triebwerke werden mit radialen oder axialen Verdichtern gebaut, mit Schüben von maximal 245 Kilonewton. Propellerturbine, Strahlflugzeug. Zweikreistriebwerk.
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