Lexikon

Straßenverkehrsgefährdung

die Herbeiführung einer Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert durch Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs; strafbar nach §§ 315b, 315c StGB. Strafbar sind 1. (§ 315b StGB) das Zerstören, Beschädigen oder Beseitigen von Anlagen oder Fahrzeugen, Bereiten von Hindernissen oder die Vornahme eines ähnlichen ebenso gefährlichen Eingriffs; 2. (§ 315c) das Führen eines Fahrzeugs in fahruntüchtigem Zustand infolge Trunkenheit oder geistiger oder körperlicher Mängel, grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Nichtbeachten der Vorfahrt, zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen u. a.
In Österreich ist Straßenverkehrsgefährdung strafbar nach § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit), in der Schweiz nach Art. 90 Ziff. 2 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. 12. 1958.
Röntgenbild eines Kristalls
Wissenschaft

Flüssigkeiten gefrieren später als gedacht

Physiker haben in einem aufwendigen Versuchsaufbau erstmals experimentell untersucht, wann sich in unterkühlten Flüssigkeiten die ersten Kristallisationskeime bilden – der Beginn des Gefrierprozesses. Die ersten Kristalle entstehen demnach deutlich später als bislang vermutet; damit beginnt auch das Gefrieren später und ist...

Wittmundhafen
Wissenschaft

Das Ende der Ewigkeit?

Forschende arbeiten nicht nur im Labor daran, den beinahe unzerstörbaren Molekülen beizukommen und sie aus der Umwelt zu entfernen. von THERESA KÜCHLE PFAS sind so weit verbreitet, dass wir sie nicht mehr vollständig aus der Umwelt entfernen können. Punktuell lohnt sich die Reinigung besonders belasteter Bereiche aber, um eine...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch