Lexikon
Subsidiaritạ̈t
[
lateinisch
]ein Grundsatz thomistisch-naturrechtlicher und christlich-katholischer Sozialordnung, nach dem die Tätigkeit der Gesellschaft die ihrer Glieder nicht ersetzen und aufheben, sondern nur ergänzen und fördern soll und nach dem die jeweils kleinere Gruppe möglichst alle Aufgaben übernehmen soll, die von ihr bewältigt werden können. Als Gestaltungsprinzip der Gesellschaft soll sich danach jeder zuerst einmal selbst helfen, wenn er in Not gerät. Gelingt ihm das nicht, soll die Familie anstehende Aufgaben (z. B. Krankenpflege) so lange übernehmen, bis auch sie diese nicht mehr lösen kann. Erst danach soll der Staat helfend einschreiten.
Das Subsidiaritätsprinzip wurde in das Bundessozialhilfegesetz von 1961 aufgenommen und ist ebenfalls bedeutsam für das europäische Gemeinschaftsrecht (Vertrag von Amsterdam).
Wissenschaft
Gestörte Videoanrufe untergraben Sympathie und Vertrauen
Ob Bewerbungsgespräche, Gerichtsverhandlungen oder Gesundheitsberatungen: Videotelefonate haben sich in vielen Bereichen als Alternative zu persönlichen Gesprächen entwickelt. Doch die digitalen Treffen bergen auch Risiken, zeigt eine Studie. Häufige technische Störungen wie Ton- und Bildaussetzer sorgen nämlich dafür, dass wir...
Wissenschaft
Felsgravuren zeugen von früher Besiedlung der arabischen Wüste
In der Wüste Saudi-Arabiens haben Archäologen riesige Gravuren auf steilen Felswänden gefunden, die dort vor 12.800 bis 11.400 Jahren eingeritzt wurden. Sie zeigen Tiere wie Kamele und Gazellen in Lebensgröße und dienten wahrscheinlich als generationenübergreifende Wegweiser zu den seltenen Oasen. Demnach wurde diese...
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
News der Woche 18.10.2024
Upgrade fürs Insektenhotel
Mein Nachbar, der Grizzly
Die Kraft der Wellen
Schatzkiste Natur
Skurrile Regelfälle