Lexikon

Bundessozialhilfegesetz

vom 30. 6. 1961 in der Neufassung vom 23. 3. 1994, Abkürzung BSHG, regelte bis 2004 wesentliche Teile des Rechts der Sozialhilfe; seit 2005 in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) integriert. Es fasste das frühere Fürsorgerecht zusammen. Das Bundessozialhilfegesetz begründete einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Sozialhilfe und bestimmte den grundsätzlichen Vorrang der freien gegenüber der öffentlichen Wohlfahrtspflege, wobei das sog. Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck kommt.
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Wissenschaft

Schritt zurück nach vorn

Evolutionsbiologen, die ihr Feld experimentell beackern, haben einen ganz speziellen Feind: „Armchair Evolutionists“, also „Sessel-Evolutionisten“, nennen sie ihn – und meinen damit Leute, die weitgehend ohne Kenntnis echter Daten vermeintlich klug über Evolution zu sinnieren und zu spekulieren versuchen. Zu diesen Sessel-...

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Wissenschaft

Aus Zwei mach Drei

Viele der heißesten Debatten in der Biologie werden über evolutionsbiologische Themen geführt. Bis heute ganz vorn mit dabei: die Mechanismen der Artbildung. Oder wie die Fachwelt sagt: Speziation. Ein Beispiel hatten wir an dieser Stelle bereits, als es um das ungelöste Dilemma ging, wie man den Begriff der biologischen Art...

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