Lexikon

Bundessozialhilfegesetz

vom 30. 6. 1961 in der Neufassung vom 23. 3. 1994, Abkürzung BSHG, regelte bis 2004 wesentliche Teile des Rechts der Sozialhilfe; seit 2005 in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) integriert. Es fasste das frühere Fürsorgerecht zusammen. Das Bundessozialhilfegesetz begründete einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Sozialhilfe und bestimmte den grundsätzlichen Vorrang der freien gegenüber der öffentlichen Wohlfahrtspflege, wobei das sog. Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck kommt.
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Wissenschaft

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Das Wort „Erfahrung“ kann man philosophisch-menschlich verstehen, wenn man jemandem attestiert, viel erlebt und dabei seine Kenntnisse der Welt erweitert zu haben. Man kann es aber auch wörtlich nehmen und sich etwa fragen, wie weit man mit seinem Auto eine Gegend erfahren hat. Was auch immer gemeint ist oder gemacht wird, zeigt...

Arche, Eis
Wissenschaft

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