Lexikon
Bundessozialhilfegesetz
vom 30. 6. 1961 in der Neufassung vom 23. 3. 1994, Abkürzung BSHG, regelte bis 2004 wesentliche Teile des Rechts der Sozialhilfe; seit 2005 in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) integriert. Es fasste das frühere Fürsorgerecht zusammen. Das Bundessozialhilfegesetz begründete einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Sozialhilfe und bestimmte den grundsätzlichen Vorrang der freien gegenüber der öffentlichen Wohlfahrtspflege, wobei das sog. Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck kommt.
Wissenschaft
Wie Musik in Spielzeugwerbung Gender-Stereotype prägt
Puppen für Mädchen, Autos für Jungs: Von klein auf werden Kinder mit Geschlechterstereotypen konfrontiert. Die Werbung betont diese Zuteilung, indem sie beispielsweise Produkte für Mädchen in pink gestaltet und Kinder des jeweils „passenden“ Geschlechts mit dem Produkt abbildet. Eine Studie zeigt nun, dass sogar die Musik in...
Wissenschaft
Der Funk für übermorgen
Etwa alle zehn Jahre gibt es einen neuen Mobilfunkstandard. 2030 soll es wieder so weit sein. Was der Standard namens „6G“ an neuen Möglichkeiten bieten wird, ist in Grundzügen bereits erkennbar. Und es wird weiter eifrig daran geforscht. von MICHAEL VOGEL Vor fünf Jahren startete das erste 5G-Mobilfunknetz in Deutschland. Zum...