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Auswege aus der Schuldenfalle
Manchmal beginnt es mit einem kostspieligen Urlaub oder der Anschaffung eines größeren Autos, oft ist eine langwierige Krankheit Grund dafür oder Arbeitslosigkeit, häufig sind es aber auch die Folgen einer Scheidung: man hat sich übernommen und wird sie einfach nicht mehr los - die Schulden.
Wie kann ein Kassensturz helfen, die Schulden zu
reduzieren?
Um seine Finanzen bzw. die Schulden in den
Griff zu bekommen, sollte man als Erstes seine finanzielle Situation genau
analysieren. Ein Kassensturz kann helfen, das Verhältnis von Einkommen
und Ausgaben bzw. Belastungen durch laufende Kredite zu bestimmen und mögliche
Einsparpotenziale aufzudecken. Dem monatlichen Nettoeinkommen sollten folgende
monatliche Kosten gegenübergestellt werden:
- Miete
- Nebenkosten (Strom,Heizung, Müllabfuhr etc.)
- Lebensmittel
- Telefon/Handy
- Fernseh- und Rundfunkgebühren/Pay-TV
- Kleidung
- Versicherungen
- Beiträge für laufende Kredite/Tilgungsraten
- Sonstiges
Können die Ausgaben soweit reduziert werden, dass die Kreditraten weiter zu bezahlen sind, erübrigen sich weitere Maßnahmen.
Was ist eine Überschuldung?
Wenn
dagegen der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen
kann, so bedeutet das: Überschuldung. In diesem Fall bietet es sich an,
mit Banken und Gläubigern zunächst über eine Zahlungsvereinbarung
zu sprechen. Folgende Kompromisslösungen sind eventuell möglich:
vorübergehende Ratenreduzierung, Zinsstop, eine Stundungsvereinbarung
oder ein Verzicht auf Forderungen bei der Zahlung einer einmaligen Summe.
Auch die Umschuldung in einen anderen Kredit kann als vorläufige Lösung
in Frage kommen - natürlich gegen entsprechende Kreditsicherheit
oder Bürgschaft.
Wann bietet sich eine Schuldnerberatung an?
Bei
andauernd hohen Schulden sollte unbedingt eine fachliche Beratung in Anspruch
genommen werden. Diese leisten z. B. öffentliche Schuldnerberatungsstellen.
Nach dem Bundessozialhilfegesetz besteht ein Rechtsanspruch auf eine kostenlose
Schuldnerberatung. Zwar gibt es in Deutschland derzeit rund 11.000 Schuldnerberatungsstellen,
doch aufgrund der großen Nachfrage müssen Schuldner nicht selten
mehrere Monate auf den ersten Beratungstermin warten. Ein Schuldnerberater
hilft nicht nur dabei, zusätzliche Einnahmequellen und Einsparpotenziale
aufzudecken, sondern kann auch bei Überschuldung die Vermittlungsgespräche
mit den Banken oder Gläubigern übernehmen und nicht zuletzt dem
Schuldner bei der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens helfen.
Was ist eine Privatinsolvenz?
Während
es bis Mitte der Neunziger Jahre ausschließlich Unternehmen vorbehalten
war, eine Insolvenz und eine damit verbundene Schuldbefreiung zu beantragen,
gilt dies mittlerweile auch für private Schuldner. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren
muss beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Nach Prüfung
der Sachlage kann ein Insolvenverfahren eingeleitet werden, das eine Einigung
mit den Gläubigern zum Ziel hat. Per Gerichtsbeschluss können hier
auch unwillige Gläubiger zur Zustimmung gezwungen werden. Seit 2001 werden
übrigens auch die Verfahrenskosten, die bis dahin der Schuldner sofort
zu tragen hatte, gestundet.
Wozu ist die “Wohlverhaltensperiode”
notwendig?
Ist die Privatinsolvenz gerichtlich anerkannt,
muss sich der Schuldner sechs Jahre lang an einen strikten Schuldenregulierungsplan
halten. In dieser Zeit verwaltet und verwertet ein Treuhänder -
eine Art Insolvenzverwalter - das pfändbare Einkommen und Vermögen.
Der Schuldner erhält einzig einen monatlichen Freibetrag. Hält er
sich sechs Jahre lang diszipliniert an die Vorgaben und verheimlicht keine
zusätzlichen Einkünfte, dann bekommt er vom Gericht den Rest seiner
Schulden erlassen. Wer Jahre später erneut in den Überschuldungsstrudel
gerät, für den sind die Aussichten allerdings weniger gut: ein
Privatinsolvenzverfahren kann man nur ein einziges Mal beantragen.