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Eine Verfassung für Europa?

Der Bundestag hat zugestimmt, ob die europäische Verfassung aber Realität wird, ist noch lange nicht klar. So ist das Referendum der französischen (29. Mai 2005) und der britischen Bevölkerung (Frühjahr 2006) zur Verfassung völlig offen. Wir haben zusammengestellt, wie der Verfassungsentwurf zustande kam, was die wichtigsten Punkte sind und wie es weiter geht.

Marc Fritzler

Der Konvent

Am 13. Juni 2003, einem Freitag, hatte der Europäische Konvent seinen Entwurf für die „Verfassung der Europäischen Union“ vorgelegt. Seit Februar 2002 debattierten und stritten 105 Vertreter von 28 europäischen Staaten darüber, wie die Europäische Union (EU) so reformiert werden kann, dass sie auch im Kreis von bald 25, später einmal sogar 28 Mitgliedern handlungsfähig bleiben kann. Es galt und gilt, die EU fit für die Zukunft zu machen.

Den Auftrag, eine Art europäische Verfassung zu entwerfen, hatten die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel im Dezember 2001 gegeben. Erstmals waren sie dazu bereit, dass ein Konvent die Grundlage für eine umfassende Reform der EU-Verträge ausarbeiten sollte. War dies bislang ausschließlich Sache der nationalen Regierungen, so gehörten dem Europäischen Konvent auch Abgeordnete des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente an. Und: Die zehn Mitgliedstaaten, die im Mai 2004 der Union beitraten, sowie die drei Aspiranten Bulgarien, Rumänien und die Türkei hatten ebenfalls Vertreter in die „verfassungsgebende Versammlung“ geschickt. Unter der strengen, mitunter patriachalischen Ägide des Konventspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing, dem früheren Staatspräsidenten Frankreichs, erarbeiteten die Konventionalisten den Entwurf für eine Verfassung der Europäischen Union - sollte er in Kraft treten, wäre es die erste Verfassung für eine Gemeinschaft europäischer Staaten in der Geschichte.

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