Lexikon
Telekommunikatiọnsgesetz
Gesetz vom 25. 7. 1996 in der Fassung vom 22. 6. 2004; regelt die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für einen liberalisierten Telekommunikationsmarkt, insbesondere den Marktzugang für Firmen, die in Deutschland eigene Netze und Fernmeldedienste anbieten wollen. Es enthält u. a. Bestimmungen über die Erteilung von Lizenzen für Universalanbieter, die Entgeltregulierung, den offenen Netzzugang und Zusammenschaltungen, den Kundenschutz, die Nummerierung, die Frequenzordnung, die Benutzung der Verkehrswege, Datenschutz und Sicherung des Fernmeldegeheimnisses und beschreibt die Aufgaben der Bundesnetzagentur.
Wissenschaft
Willkommen in Absurdistan
Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...
Wissenschaft
Der klügste Mensch, von dem kaum jemand gehört hat
Manchmal tauchen in der Wissenschaftsgeschichte Figuren auf, von denen man meint, sie als die klügsten Menschen auf dem Erdball feiern zu müssen. Der amerikanische Physiker Richard Feynman (1918 bis 1988) wurde von vielen Zeitgenossen so eingeschätzt. Genau wie der aus Ungarn stammende Mathematiker John von Neumann (1903 bis 1957...