Lexikon

Telekommunikatinsgesetz

Gesetz vom 25. 7. 1996 in der Fassung vom 22. 6. 2004; regelt die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für einen liberalisierten Telekommunikationsmarkt, insbesondere den Marktzugang für Firmen, die in Deutschland eigene Netze und Fernmeldedienste anbieten wollen. Es enthält u. a. Bestimmungen über die Erteilung von Lizenzen für Universalanbieter, die Entgeltregulierung, den offenen Netzzugang und Zusammenschaltungen, den Kundenschutz, die Nummerierung, die Frequenzordnung, die Benutzung der Verkehrswege, Datenschutz und Sicherung des Fernmeldegeheimnisses und beschreibt die Aufgaben der Bundesnetzagentur.
Recycling, Nachhaltigkeit, Nachhaltiges Recycling
Wissenschaft

Recyceln statt verbrennen

In ausgedienten Rotorblätter von Windrädern stecken etliche Materialien, die sich noch nutzen lassen. Bisher fehlten dazu die Techniken, jetzt gibt es vielversprechende Ansätze. von ANDREA HOFERICHTER Wie ein gestrandeter Wal liegt das 80 Meter lange Rotorblatt auf dem Betonpflaster des Bremerhavener Gewerbegebiets, kurz hinterm...

Hirsch, Geweih
Wissenschaft

Bewaffnet die Stirn bieten

Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...

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