Lexikon
Telekommunikatiọnsgesetz
Gesetz vom 25. 7. 1996 in der Fassung vom 22. 6. 2004; regelt die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für einen liberalisierten Telekommunikationsmarkt, insbesondere den Marktzugang für Firmen, die in Deutschland eigene Netze und Fernmeldedienste anbieten wollen. Es enthält u. a. Bestimmungen über die Erteilung von Lizenzen für Universalanbieter, die Entgeltregulierung, den offenen Netzzugang und Zusammenschaltungen, den Kundenschutz, die Nummerierung, die Frequenzordnung, die Benutzung der Verkehrswege, Datenschutz und Sicherung des Fernmeldegeheimnisses und beschreibt die Aufgaben der Bundesnetzagentur.
Wissenschaft
Aus Zwei mach Drei
Viele der heißesten Debatten in der Biologie werden über evolutionsbiologische Themen geführt. Bis heute ganz vorn mit dabei: die Mechanismen der Artbildung. Oder wie die Fachwelt sagt: Speziation. Ein Beispiel hatten wir an dieser Stelle bereits, als es um das ungelöste Dilemma ging, wie man den Begriff der biologischen Art...
Wissenschaft
Anpassung der Arten
Durch seinen gewaltigen ökologischen Fußabdruck mischt der Mensch zunehmend in der Evolution mit. Manche Tiere fügen sich den veränderten Bedingungen.
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