Lexikon
Telekommunikatiọnsgesetz
Gesetz vom 25. 7. 1996 in der Fassung vom 22. 6. 2004; regelt die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für einen liberalisierten Telekommunikationsmarkt, insbesondere den Marktzugang für Firmen, die in Deutschland eigene Netze und Fernmeldedienste anbieten wollen. Es enthält u. a. Bestimmungen über die Erteilung von Lizenzen für Universalanbieter, die Entgeltregulierung, den offenen Netzzugang und Zusammenschaltungen, den Kundenschutz, die Nummerierung, die Frequenzordnung, die Benutzung der Verkehrswege, Datenschutz und Sicherung des Fernmeldegeheimnisses und beschreibt die Aufgaben der Bundesnetzagentur.
Wissenschaft
Umleitung für Licht und Lärm
Tarnkappen und Tarnmäntel gehören eigentlich ins Reich von Märchen und Science-Fiction-Geschichten. Doch mit sogenannten Metamaterialien lassen sie sich tatsächlich realisieren. Und die künstlich geschaffenen Werkstoffe ermöglichen noch mehr bizarre Effekte. von REINHARD BREUER Der Begriff „meta“ ist griechisch und bedeutet „...
Wissenschaft
Neustart im Gehirn
Bei einem Schlaganfall oder einer chronischen Krankheit wie Parkinson, Migräne oder Depression kommt es im Gehirn zu Störungen. Neue Verfahren der Hirnstimulation versprechen Patienten Abhilfe. von CHRISTIAN JUNG Ein Schlaganfall verursacht viel Durcheinander im Gehirn. Ausgelöst durch einen schlagartig auftretenden Mangel an...