Lexikon

Totlschaden

völlige Zerstörung bzw. Unbrauchbarmachung eines Kraftfahrzeugs durch einen Verkehrsunfall; bei Totalschaden ist der Schuldige zur Ersatzwagenbeschaffung verpflichtet, wenn die Kosten einer Reparatur den Wert des Fahrzeugs vor seiner Beschädigung erheblich übersteigen würden (wirtschaftlicher Totalschaden). Vom Schädiger ist eine Geldsumme zu zahlen, die den Geschädigten in die Lage versetzt, sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen gleichwertigen und gleichartigen Wagen zu beschaffen.
Elektronik, Malaika Mihambo, Weitsprung
Wissenschaft

Goldgrube in der Schublade

Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.

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Wissenschaft

Lasst sie brennen!

Eines meiner schönsten Erlebnisse ist der Besuch des Sequoia-Nationalparks im US-Bundesstaat Kalifornien. Die majestätischen Riesenmammutbäume, die dort stehen, sind nicht nur in den räumlichen, sondern auch in der zeitlichen Dimension wahre Giganten: Die größten Exemplare haben eine Höhe von 95 Metern, und nicht wenige von ihnen...

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