Lexikon
Totạlschaden
völlige Zerstörung bzw. Unbrauchbarmachung eines Kraftfahrzeugs durch einen Verkehrsunfall; bei Totalschaden ist der Schuldige zur Ersatzwagenbeschaffung verpflichtet, wenn die Kosten einer Reparatur den Wert des Fahrzeugs vor seiner Beschädigung erheblich übersteigen würden (wirtschaftlicher Totalschaden). Vom Schädiger ist eine Geldsumme zu zahlen, die den Geschädigten in die Lage versetzt, sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen gleichwertigen und gleichartigen Wagen zu beschaffen.
Wissenschaft
Reparatur an der Natur
Würden besonders klimawirksame Ökosysteme vor der Zerstörung bewahrt oder wiederhergestellt, ließe sich die CO2-Konzentration in der Atmosphäre stark reduzieren. von HARTMUT NETZ Die Wälder Kanadas brannten 2023 in einem zuvor nicht gekannten Ausmaß. Bis Ende August waren nach offiziellen Angaben über 15 Millionen Hektar Wald...
Wissenschaft
CO2-Fußabdruck von Reichen wird unterschätzt
Durchschnittlich 10,3 Tonnen CO2-Emissionen im Jahr verursachen die Deutschen pro Kopf. Aber wie verteilen sich die individuellen CO2-Emissionen auf die verschiedenen Einkommensgruppen? Diese Frage – angepasst auf das jeweils eigene Land – haben Forschende jeweils 1000 Menschen aus Dänemark, Indien, Nigeria und den USA gestellt....