Lexikon
Totạlschaden
völlige Zerstörung bzw. Unbrauchbarmachung eines Kraftfahrzeugs durch einen Verkehrsunfall; bei Totalschaden ist der Schuldige zur Ersatzwagenbeschaffung verpflichtet, wenn die Kosten einer Reparatur den Wert des Fahrzeugs vor seiner Beschädigung erheblich übersteigen würden (wirtschaftlicher Totalschaden). Vom Schädiger ist eine Geldsumme zu zahlen, die den Geschädigten in die Lage versetzt, sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen gleichwertigen und gleichartigen Wagen zu beschaffen.
Wissenschaft
Geladene Aktivkohle könnte CO₂ einfangen
Weniger Freisetzung ist angesagt, doch im Kampf gegen den Klimawandel könnte auch eine aktive Beseitigung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre sinnvoll sein. Nun hat ein Forschungsteam eine Methode entwickelt, die eine praktikable Beseitigung von Kohlendioxid direkt aus der Luft ermöglichen könnte. Als wiederverwendbarer „...
Wissenschaft
Aufbläh-Fortbewegung entdeckt
Wie wichtige Winzlinge wandern: Forschende haben aufgeklärt, auf welche Weise scheinbar unbewegliche Vertreter des Phytoplanktons aus den Tiefen der Meere nach oben steigen und anschließend zurücksinken. Die Einzeller blähen sich demnach innerhalb von Minuten auf das Sechsfache ihrer ursprünglichen Größe auf. Dabei lagern sie...