Lexikon
Totạlschaden
völlige Zerstörung bzw. Unbrauchbarmachung eines Kraftfahrzeugs durch einen Verkehrsunfall; bei Totalschaden ist der Schuldige zur Ersatzwagenbeschaffung verpflichtet, wenn die Kosten einer Reparatur den Wert des Fahrzeugs vor seiner Beschädigung erheblich übersteigen würden (wirtschaftlicher Totalschaden). Vom Schädiger ist eine Geldsumme zu zahlen, die den Geschädigten in die Lage versetzt, sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen gleichwertigen und gleichartigen Wagen zu beschaffen.
Wissenschaft
Verräterische Proben
Am Max Rubner-Institut suchen Forschende in Lebensmitteln und Bioproben nach unterschiedlichen Zuckern. Das sogenannte Zuckerprofiling könnte Ernährungsstudien zukünftig verlässlicher machen. von CAROLIN SAGE Viele Ernährungsstudien basieren auf Ernährungsprotokollen, in denen die Teilnehmenden über Tage oder Wochen notieren, was...
Wissenschaft
Unscharf, aber stabil
Wie Heisenbergs Unbestimmtheitsrelation die Quantenwelt erklärt. von RÜDIGER VAAS Es gibt auf der Welt echten Zufall – eine objektive Unbestimmtheit, nicht nur eine subjektive Unkenntnis“, bringt der Physiker Helmut Fink die vielleicht tiefgreifendste Schlussfolgerung aus der revolutionären Quantenphysik auf den Punkt. „...