Lexikon
Treuhandsystem
das in Fortsetzung der Verwaltung der Mandatsgebiete (Mandatsverwaltung des Völkerbunds) von den Vereinten Nationen errichtete Verwaltungssystem (Art. 75–91 der Satzung der Vereinten Nationen). Die noch nicht selbständig gewordenen Gebiete (B- und C-Mandate alten Stils) wurden mit Ausnahme des ehemaligen Deutsch-Südwestafrika (Namibia) in das Treuhandsystem übernommen.
Die Einteilung in B- und C-Mandate wurde aufgehoben, doch eine andere eingeführt: in allgemeine Treuhandgebiete und strategische Gebiete. Die strategischen Gebiete (einziger Fall: die von den USA in Anspruch genommenen Inselgruppen im Westpazifik) wurden unmittelbar dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unterstellt, in dessen Rahmen die USA jeder Veränderung mit dem Veto begegnen konnten. Die anderen Gebiete waren der Vollversammlung und dem Treuhandrat (Trusteeship Council) unterstellt. Die „Internationalisierung“ der Verwaltung, insbesondere das Inspektionsrecht der Vereinten Nationen, wurde verstärkt. Bis 1994 wurden alle Treuhandgebiete aus der internationalen Verwaltung entlassen.
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